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Für duales Studium fließen Rentenbeiträge

Bei einem Monatsverdienst unter 325 Euro müssen Studierende keine eigenen Beiträge zahlen, bei höherem Lohn zahlt der Arbeitgeber die Hälfte.

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Trainees in einem Seminarraum. Bild: IMAGO / Panthermedia / Andrey Popov

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Berlin (drv/sth). Duale Studiengänge kombinieren Lern- und Praxisphasen: Das Studium an der Hochschule oder Berufsakademie wechselt mit praktischen Phasen in Betrieben oder Unternehmen, mit denen Studierende einen Ausbildungs-, Praktikanten- oder Arbeitsvertrag geschlossen haben. Auch die Deutsche Rentenversicherung bietet verschiedene duale Studienfächer an.

Im Unterschied zu anderen Studiengängen sind Studierende eines dualen Studiums in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie während des Studiums ein Arbeitsentgelt bekommen oder nicht. Zahlt der Arbeitgeber kein Gehalt, werden die Beiträge zur Rentenversicherung aus einem fiktiven Mindesteinkommen berechnet. Wer weniger als 325 Euro verdient, muss selbst keine Beiträge zahlen. Das übernimmt der Arbeitgeber. Überschreitet das Gehalt diese Grenze, teilen Studierende sich mit dem Arbeitgeber die Beiträge.

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