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GDV: Kein Denkverbot für "Rente mit 69"

Versicherer stellen Prognose-Tool vor und plädieren für eine Erhöhung des Rentenalters. INSM fordert Reform-Pause.

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Berlin (mjj) Auch der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft will Einfluss auf die Diskussion über künftige Renten-Reformen nehmen. Heute startet die von Bundessozialminister Hubertus Heil ins Leben gerufene Rentenkommission. Einerseits stellte der Interessenverband einen neuen Onlinerechner vor, der die Auswirkungen von Veränderungen am Rentensystem aufzeigt. User können den Beitragssatz, das Renteneintrittsalter und das Rentenniveau ändern und erfahren dann wie sich etwa der Bundeszuschuss verändern müsste (www.rentenminister.gdv.de).

Auf die steigende Lebenserwartung reagieren

Andererseits wirbt der GDV für eine weitere Erhöhung des Renteneintrittsalters von 67 auf 69 Jahre nach 2030. Solche Schritte dürften in der anstehenden Diskussion kein Tabu sein. "Die Anhebung des Rentenalters auf 67 war ein wichtiger Schritt, um auf die ständig steigende Lebenserwartung der Menschen zu reagieren. Wenn wir diesen Kurs konsequent umsetzen, hätten wir für die Stabilisierung der gesetzlichen Rente bereits viel erreicht", so GDV-Altersvorsorgeexperte Peter Schwark.

Doppelte Haltelinie bedeutet Mehrausgaben

Im Koalitionsvertrag wurde eine doppelte Haltelinie vereinbart: Bis 2025 soll der Rentenbeitragssatz nicht über die Marke von 20 Prozent steigen, gleichzeitig das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent sinken. Werde diese Linie darüber hinaus verfolgt, bedeute dies nach Berechnungen des Analyseinstituts Prognos allein für das Jahr 2040 eine Mehrbelastung von rund 100 Milliarden Euro. Prognos-Experte Oliver Ehrentraut: "Die gesetzliche Rente wird deutlich teurer. In den nächsten Jahrzehnten muss das System in jedem Fall mit hohen Milliardenbeiträgen aus dem Steueraufkommen zusätzlich finanziert werden."

Initiative fordert Moratorium

Derweil fordert die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) und zwei Arbeitgeberverbände ein Renten-Moratorium: Die Bundesregierung solle die Gesetzesentwürfe zu doppelter Haltelinie, Mütterrente II und Grundrente vor der Verabschiedung von der Rentenkommission überprüfen lassen. Weitere Reformen zugunsten von Rentnern und rentennahen Jahrgängen sollten so lange verschoben werden, bis die Rentenkommission Ergebnisse vorstellt. Damit Renten auch in Zukunft so stabil und sicher bleiben wie heute, dürfe das Rentensystem nicht noch abhängiger von Steuereinnahmen werden.


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