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„Gleiches Recht für alle Mütter“

Juristinnenbund und katholische Frauenverbände fordern, neue Ungerechtigkeiten bei der Rente zu vermeiden.

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kfd-Bundesvorsitzende Mechthild Heil (rechts) und KDFB-Präsidentin Dr. Maria Flachsbarth übergeben Bundessozialminister Hubertus Heil die Unterschriften für die Mütterrente.

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Berlin/Bad Homburg (sth). Vor dem in Kürze erwarteten Regierungsentwurf für ein erstes Rentenpaket haben Frauenverbände vor neuen Ungerechtigkeiten bei der Mütterrente gewarnt. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Begrenzung einer weiteren rentenrechtlichen Besserstellung auf Mütter, die mindestens drei Kinder geboren haben, schaffe eine "neue Gerechtigkeitslücke", heißt es in einer Mitteilung des Deutschen Juristinnenbundes. Die katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfD) und der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB) unterstrichen ihre Forderung nach einem dritten Renten-Entgeltpunkt für alle Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, mit einer Unterschriftenaktion.

Es sei "nicht nachvollziehbar", warum die für das erste Kind oder die beiden ersten Kinder aufgewendete Erziehungszeit künftig "nur dann rentenrechtlich berücksichtigt wird, wenn noch ein weiteres Geschwisterkind folgt", erklären die Juristinnen. Zudem sei diese Ungleichbehandlung "verfassungsrechtlich angreifbar". Für die von der Regierung geplante Benachteiligung von Müttern mit weniger als drei Kindern fehle es an einem "zureichend gewichtigen sachlichen Grund", so der Verband. Im Falle finanzieller Probleme bei der Umsetzung eines dritten Entgeltpunkts für alle Frauen solle der Gesetzgeber besser "eine gleichheitsgerechte und damit verfassungskonforme Lösung finden".

62.959 Unterschriften für die Mütterrente

Die beiden mitgliederstärksten katholischen Frauenverbände kfd und KDFB überreichten am Freitag in Berlin 62.959 Unterschriften für einen dritten Renten-Entgeltpunkt zugunsten aller Mütter an Bundessozialminister Hubertus Heil. Die kfd-Bundesvorsitzende Mechthild Heil (nicht verwandt mit Hubertus Heil, d. Red.) sagte: "Die geplante Einschränkung würde neue Ungerechtigkeiten schaffen. Wir wollen eine bessere Anerkennung der Lebensleistung von Frauen in der Rente. Dabei würde der dritte Entgeltpunkt helfen, um mehr Rentengerechtigkeit herzustellen."

Dass die Schere zwischen den Rentenbezügen von Frauen und Männern noch immer gravierend ist, bestätigt KDFB-Präsidentin Dr. Maria Flachsbarth: "Die eigenständigen Rentenanwartschaften von Frauen liegen knapp 60 Prozent unter denen der Männer, weshalb vor allem Frauen von Altersarmut betroffen sind. Wer Kinder erzieht, leistet jedoch einen besonders wichtigen Beitrag für die Gesellschaft und darf deswegen im Alter nicht benachteiligt werden." Beide Verbände hatten im Mai beim Katholikentag in Münster ihre Mitglieder zur Beteiligung an der Unterschriftenaktion aufgerufen.


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