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Grundrente: Nächste Woche erstmals im Bundestag

Laut Medienberichten hat die SPD durchgesetzt, dass ihr Wunschprojekt nach längerem Zögern der Union endlich beraten werden darf.

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Kuppel des Reichstagsgebäudes in Berlin abendlich beleuchtet mit deutscher Flagge im Vordergrund. Bild: IMAGO / Panthermedia

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Berlin (sth). Mit erheblicher Verzögerung soll der bereits im Februar verabschiedete Gesetzentwurf zur Grundrente in der kommenden Sitzungswoche im Parlament in erster Lesung behandelt werden. Darauf habe sich die SPD-Fraktion mit Vertretern der Union verständigt, teilte der SPD-Fraktionsvorsitzende Rolf Mützenich am Dienstag mit. Man wolle das "zügig abschließen", so dass die Grundrente am 1.1.2021 in Kraft treten könne, hieß es weiter.

Allerdings hatte die Deutsche Rentenversicherung bereits in der vergangenen Woche erklärt, dass sich die Auszahlung der Grundrente um mindestens ein halbes Jahr verzögern werde. "Wir können mit der Auszahlung der Grundrente voraussichtlich im Juli des nächsten Jahres beginnen, bei ungünstigeren Rahmenbedingungen im Laufe des dritten Quartals", sagte Direktor Stephan Fasshauer von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund. Die Bundesregierung müsse entscheiden, ob sie am Einführungsdatum 1. Januar 2021 festhalten wolle und dann die Leistungen nachgezahlt werden oder ob die Einführung insgesamt verschoben werden solle.

Eine rückwirkende Auszahlung hatte zuvor schon Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) als Möglichkeit ins Gespräch gebracht. Er hatte aber bekräftigt, dass die Grundrente im nächsten Jahr in jedem Fall starten solle. Ab 2021 sollen die Renten von rund 1,3 Millionen Menschen mit kleinen Bezügen aufgebessert werden. Langjährige Geringverdiener, die mindestens 33 Jahre an Beitragszeiten für Beschäftigung, Erziehung oder Pflege vorweisen können, sollen die Grundrente erhalten können. Im Startjahr soll sie 1,4 Milliarden Euro kosten. 

Mehr zum Thema:

www.bmas.de

Gesetzentwurf der Bundesregierung zur geplanten Grundrente (pdf)

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