Berlin/Frankfurt am Main (sth). Die im Jahr 2021 eingeführte Grundrente bringt langjährigen Niedriglohnbeziehern wie erhofft eine Verbesserung ihrer Lebenssituation im Alter; sie trägt aber “einige widersprüchliche Elemente in sich”. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Grundrentenanalyse von Johannes Geyer, Rentenexperte beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), für das gewerkschaftsnahe Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) bei der Hans-Böckler-Stiftung. Grund für manche Ungereimtheiten in der gesetzlichen Umsetzung der Grundrente sei offenbar, “dass sie Ergebnis eines Kompromisses zwischen SPD und CDU ist”, vermutet Geyer.
Als Beleg für seine These führt der DIW-Experte gleich mehrere Beispiele an. So solle der offiziell “Grundrentenzuschlag” lautende Rentenbonus für Geringverdiener einerseits die Lebensleistung von Menschen mit einer langen Biografie in der Rentenversicherung honorieren, so Geyer - andererseits sei er jedoch einkommensgeprüft. Die Grundrente solle die “Lebensleistung belohnen, aber eigene Sparanstrengungen oder Erwerbsarbeit im Rentenalter können sich negativ auf die Grundrente auswirken”. Zudem solle die Grundrente geringes Einkommen aufwerten, Geringverdienende mit einem jährlich erworbenen Rentenanspruch von weniger als 0,3 Entgeltpunkten gingen aber “leer aus”, kritisiert der Berliner Wissenschaftler. Einen Entgeltpunkt als Rentenanspruch erwirbt ein Durchschnittsverdiener (2024: etwa 45.400 Euro Bruttojahresverdienst) nach einem Jahr Zahlung von Rentenbeiträgen.
Einkommensprüfung mit Zeitverzögerung
Für problematisch hält Geyer vor allem die erst mit starker Zeitverzögerung umgesetzte Einkommensprüfung bei Geringverdienern und ihren Ehe- oder eingetragenen Lebenspartnern. Anspruch auf die volle Grundrente haben nur Menschen mit einem monatlichen Einkommen von derzeit höchstens 1.375 Euro (Alleinstehende) und 2.145 Euro (Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften). Bei Einkommen über 1.759 Euro (Paare: 2.530 Euro) wird der über diesem Betrag liegende Teil in voller Höhe auf die Grundrente angerechnet, bei einem Einkommen dazwischen werden 60 Prozent des Einkommens über dem genannten Freibetrag angerechnet.
Für das Einkommen maßgeblich sei der Zeitpunkt, zu dem der Anspruch auf die Grundrente geprüft wird, erläutert Geyer. Beim zu versteuernden Einkommen sei diese Feststellung in der Regel aber erst mit einer Verzögerung von zwei Jahren möglich. Dadurch werde ein Einkommen zur Prüfung herangezogen, “das eventuell wenig mit der aktuellen Lebenssituation der Person zu tun hat”, moniert der DIW-Experte. Dazu verweist er beispielhaft darauf, dass “im Herbst 2024 das Einkommen aus dem Jahr 2022 an die Rentenversicherung gemeldet (wird), das dann für den Grundrentenzuschlag zum 01.01.2025 maßgeblich ist”.
Dieses Auseinanderfallen von Einkommensprüfung und Bedarf sei “unglücklich”, bemängelt Geyer. Zwar sei noch unbekannt, wie viele Menschen von dieser Regelung negativ betroffen sind - “etwa wenn ihr Partner/ihre Partnerin stirbt, sie aber bei der Einkommensprüfung so behandelt werden, als wäre sie/er noch am Leben”. Der Rentenexperte plädiert aber schon jetzt dafür, “möglichst schnell” zu prüfen, ob es Alternativen für die Einkommensprüfung gibt. Zudem sei problematisch, dass Renten aus einer privaten oder betrieblichen Altersvorsorge - im Gegensatz zur Regelung bei der Grundsicherung - ohne Freibetrag auf die Grundrente angerechnet würden, schreibt Geyer. Im Jahr 2023 wurden knapp 1,3 Millionen Renten durch die Grundrente gesteigert, bei weiteren 1,3 Millionen Renten wurde wegen der Einkommensanrechnung keine Grundrente ausgezahlt.
