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Grundrente wohl erst am 19. Februar im Kabinett

Arbeitsministerium: Erneute Verzögerung hat "mit internen Terminverschiebungen zu tun". Weiterhin viele Fragen ungelöst.

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Bundeskanzleramt in Berlin. Bild: IMAGO / Panthermedia

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Berlin (dpa/sth). Die Bundesregierung will die Grundrente für Geringverdiener trotz der Turbulenzen um die Thüringer Regierungsbildung im Februar auf den Weg bringen - allerdings eine Woche später als zunächst geplant. Dass der Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nun doch erst am 19. Februar im Bundeskabinett verabschiedet werden solle, habe "mit internen Terminverschiebungen zu tun", sagte ein Sprecher Heils am Montag in Berlin. Gefragt nach den personellen Unsicherheiten nach der Rückzugsankündigung von CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer sagte er, er sehe er "keine Beeinträchtigung.

Zu Details werde man sich nach dem Kabinettsbeschluss äußern, dazu zähle auch die Finanzierung, sagte der Sprecher weiter. Man sehe "keine Gefahr" für den Start zum Januar 2021. Von da an sollen Menschen, die trotz langer Beitragszeiten nur wenig Rente bekommen, einen Zuschlag bekommen. Über die Grundrente hatte die Koalition aus CDU/CSU und SPD monatelang gestritten. Vergangene Woche hatten die Ressorts von Heil und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erklärt, dass letzte Fragen im Gesetzentwurf geklärt seien.

Viele Fragen zur Grundrente weiterhin ungeklärt

Dennoch zeichnet sich ab, dass auch der neue – mittlerweile dritte – Grundrentenentwurf der Regierung während des Gesetzgebungsverfahrens noch erheblich verändert werden dürfte. So bemerkte die Rentenversicherung bereits in ihrer Stellungnahme zum zweiten Entwurf verwundert, dass Zeiten der Arbeitslosigkeit "nicht als Grundrentenzeiten berücksichtigt werden" sollen – obwohl es in der Entwurfsbegründung der Regierung ausdrücklich heißt, die Grundrentenzeiten lehnten sich "im Grundsatz an die rentenrechtlichen Zeiten an, die auch auf die Wartezeit von 45 Jahren für einen Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte angerechnet werden". Seit Juli 2014 werden Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld auf diese Altersrente angerechnet. "Warum diese Zeiten bei der Grundrente anders als bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte nicht miteinbezogen werden, wirft sozialpolitische Fragen auf", kritisiert die Rentenversicherung.

Weitaus problematischer noch dürfte für Sozialminister Hubertus Heil (SPD) die Kritik der Rentenexperten an der geplanten Anrechnung von Partnereinkommen auf einen Grundrentenanspruch sein. Der Plan der Regierung, dass nur die Einkommen von Ehepartnern, nicht aber anders zusammenlebender Partner auf die Grundrente angerechnet werden sollen, könnte nach Ansicht der Rentenversicherung "einen Verstoß gegen Artikel 3 oder Artikel 6 des Grundgesetzes" darstellen. 

Mehr zum Thema:

http://www.portal-sozialpolitik.de

Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung zum zweiten Grundrentenentwurf der Bundesregierung (pdf – inzwischen durch einen dritten Regierungsentwurf überholt)

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