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Höhere Rente durch Pflege von Angehörigen

Nehmen rentenberechtigte Pflegende nur eine Teilrente - etwa 99 Prozent der Vollrente - in Anspruch, zahlt die Pflegekasse weitere Rentenbeiträge.

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Berlin (dpa/tmn). Mehr als 2,5 Millionen Menschen werden in Deutschland zu Hause gepflegt, ein Großteil von Angehörigen. Für die ist das meist mit einem erheblichen Kraft- und Zeitaufwand verbunden. Als Ausgleich für ihre Arbeit zahlen die Pflegekassen unter Umständen Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung. Pflegende, die schon eine Altersrente beziehen, können direkt davon profitieren, erklärt die Deutsche Rentenversicherung (DRV).

Was genau dahintersteckt: Pflegt man jemanden, zahlen die Pflegekassen Beiträge zur Rentenversicherung - unter bestimmten Voraussetzungen: So muss die gepflegte Person etwa Pflegegrad 2 oder höher haben. Und man muss sich mindestens zehn Stunden verteilt auf mindestens zwei Tage in der Woche um sie kümmern.

Teilrente ist Voraussetzung

Mit dem Erreichen der regulären Altersgrenze erhöht sich die Rente durch die Beiträge der Pflegekasse. Die Beitragszahlungen enden, wenn die Altersrente als sogenannte Vollrente bezogen wird. Wird die als Teilrente - zwischen 10 und 99 Prozent der Vollrente - bezogen, können aber weiter Zahlungen der Pflegekasse erfolgen.

Die Altersrente erhöht sich durch die von der Pflegekasse gezahlten Beiträge jeweils zum 1. Juli des Folgejahres. Ist die Pflegetätigkeit zu Ende, kann jederzeit wieder eine Vollrente bezogen werden. Ob sich ein Teilrentenbezug bei gleichzeitig ausgeübter Pflegetätigkeit rechnet, sollte man vorher abwägen. Wer eine betriebliche Altersvorsorge hat, erfragt zudem lieber mögliche Auswirkungen beim Arbeitgeber oder der Versorgungseinrichtung.

Mehr zum Thema:

www.deutsche-rentenversicherung.de

Broschüre der Deutschen Rentenversicherung zu den Vorteilen häuslicher Pflege für die spätere Rente

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