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Keine Einheitslösung für Altersvorsorge in der EU

Expertengruppe "Renten" findet wegen unterschiedlicher Strukturen kein gemeinsames Konzept, das für alle Mitgliedstaaten passt.

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Kreis von Fahnenmasten mit europäischen Flaggen. Bild: IMAGO / YAY Images / fifg

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Brüssel (dsv/sth). Im Jahr 2018 hatte die Europäische Union (EU) die Exper­ten­gruppe „Ren­ten“ ein­be­ru­fen. Ihr gehörten Ver­tre­ter aus Wis­sen­schaft und Alters­ver­sor­gungs­ein­rich­tun­gen, der Sozi­al­part­ner und der Euro­päi­schen Auf­sichts­be­hörde für das Ver­si­che­rungs­we­sen (EIOPA) an. Auf­gabe der Gruppe war, ins­be­son­dere die Situa­tion der betrieb­li­chen und pri­va­ten Alters­vor­sorge in den Mit­glied­staa­ten zu unter­su­chen und Hand­lungs­emp­feh­lun­gen für die EU und die Mit­glied­staa­ten aus­zu­spre­chen.

Im Februar hat die Exper­ten­gruppe nun ihren Abschlussbericht ver­öf­fent­licht. In ihren Hand­lungs­emp­feh­lun­gen stellt die Sachverständigen fest, dass es keine Lösung gebe, die für alle Mit­glied­staa­ten passt. Grund dafür sei, dass die Ren­ten­sys­teme der ein­zel­nen Staa­ten, die finan­zi­el­len Mög­lich­kei­ten der beteiligten Län­der, Arbeit­ge­ber und Ein­zel­per­so­nen sowie die Wech­sel­be­zie­hun­gen aus gesetz­li­cher, betrieb­li­cher und pri­va­ter Alters­vor­sorge zu unterschiedlich seien.

Emp­feh­lun­gen der Exper­ten­gruppe

Die Experten empfehlen vor allem:

  • Bei der Reform ihrer Rentensysteme sollen die Mitgliedstaaten für die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen sorgen und einen langfristigen ganzheitlichen Ansatz bei der Entwicklung von Mehrsäulensystemen verfolgen.
  • Die Mitgliedstaaten sollen finanzielle und gesetzliche Anreize bieten, damit die Sozialpartner – also Arbeitgeber und Gewerkschaften – gemeinschaftliche Altersvorsorgeoptionen einrichten, die eine Risikoverteilung zwischen den Mitgliedern gewährleisten. Diese sollen zudem die jeweiligen Kompetenzen der Sozialpartner und der unterstützenden Unternehmen respektieren.
  • Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge sollen künftig – ähnlich wie in der gesetzlichen Rentenversicherung Deutschlands – Rentenpunkte anerkannt werden für Kindererziehungs- und sonstige Pflegezeiten. Neben der Sicherung der Rentenansprüche solle dies "als Anreiz dienen, dass Kindererziehung und Pflege gleich zwischen Männern und Frauen aufgeteilt wird", heißt es.
  • Die Mitgliedstaaten sollen in der Spar- und in der Auszahlungsphase steuerliche und/oder finanzielle Anreize für Zusatzrenten bieten, die bestimmte Mindestqualitätsanforderungen erfüllen. Diese Anreize sollen die Verschiedenartigkeit der Rentenarten und die damit verbundene Sozialpolitik eines Mitgliedstaats widerspiegeln.
  • Die EU, die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner sollen kostengünstige Instrumente und Methoden entwickeln, um die Anfälligkeit europäischer Rentenversicherer für langfristige ökologische und soziale Nachhaltigkeitsrisiken zu bewerten.
  • Die EU soll ein Forum für den Austausch von Sozialpartnern, Rentenversicherern, Vertretungen der Versicherten, unabhängigen Sachverständigen und EU-Rentenbehörden einrichten.

Mehr zum Thema:

https://ec.europa.eu

Abschlussbericht der EU-Expertengruppe "Renten" mit Empfehlungen zur betrieblichen und privaten Altersvorsorge (pdf-englisch)

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