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Kindererziehung erhöht die Rente

Neben den ersten drei Lebensjahren eines Kindes steigern auch sogenannte Berücksichtigungszeiten den Rentenanspruch.

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Familie mit Eltern und zwei Kindern steht zusammen auf dem Balkon.

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Oldenburg/Bremen (drv). Für die Erziehung eines Kindes werden bis zu drei Jahre als Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben, die sogenannten Kindererziehungszeiten. Was viele nicht wissen: Neben den Kindererziehungszeiten werden auch Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehungszeit anerkannt. Sie beginnen nach dem Tag der Geburt und enden nach zehn Jahren.

Für jedes Jahr Kindererziehungszeit erhöht sich die monatliche Bruttorente ab dem 1. Juli um 34,19 Euro (West). Auch Berücksichtigungszeiten können sich positiv auf die Rentenhöhe auswirken, wenn nach 1991 zwei oder mehr Kinder unter 10 Jahren gleichzeitig erzogen werden oder neben der Erziehung eines Kindes eine Beschäftigung ausgeübt wird. Der Elternteil muss dafür 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt haben.

Vorrangig dienen die Berücksichtigungszeiten jedoch dazu Lücken in der Versicherungsbiografie zu schließen. Sowohl Kindererziehungs- als auch Berücksichtigungszeiten werden im Versicherungskonto nur auf Antrag gespeichert. Im Rahmen einer Kontenklärung geht das "kinderleicht".

Mehr zum Thema:

www.deutsche-rentenversicherung.de

Broschüre der Deutschen Rentenversicherung zu den Auswirkungen von Kindererziehung auf die Rente

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