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Knapp 900 Renten nach Neuseeland

Die Rentenversicherung zahlt Renten in alle Teile der Welt – auch ins Land der Kiwis. Dort wird die deutsche Rente jedoch angerechnet.

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Knapp 900 Renten nach Neuseeland

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Bad Homburg (sth). Genau 873 Renten hat die Deutsche Rentenversicherung im Jahr 2016 nach Neuseeland gezahlt. 740 Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit bekamen laut der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion ihre Rente ins Land der Kiwis überwiesen, zudem 133 Personen mit neuseeländischer Staatsangehörigkeit. Weitere 94 Neuseeländer, die in Deutschland wohnen, erhielten demnach ebenfalls eine deutsche gesetzliche Rente.

Hintergrund der parlamentarischen Anfrage waren die Auswirkungen der speziellen Konstruktion der gesetzlichen Alterssicherung in Neuseeland. So enthält das neuseeländische Drei-Säulen-Rentensystem in der sogenannten ersten Säule (in Deutschland ist das die gesetzliche Rentenversicherung, d. Red.) die "New Zealand Superannuation" – kurz: NZ Super. Dabei handelt es sich um eine beitragsfreie staatliche Rente. Diese Altersvorsorge wird an alle Menschen ab 65 Jahren unabhängig von ihrem Einkommen oder Vermögen gezahlt. Allerdings ist eine Wohnsitzdauer von mindestens zehn Jahren in Neuseeland erforderlich, davon mindestens fünf Jahre nach dem 50. Lebensjahr. Für den Bezug ist keine vorherige Erwerbstätigkeit erforderlich, da die Rente pauschal aus Steuern finanziert wird.

Allerdings werden ausländische, also auch in Deutschland erworbene Renten auf die NZ Super angerechnet. Im Ergebnis wird eine deutsche Rente auf die NZ Super voll angerechnet; übersteigt die deutsche Rente die NZ Super, wird keine NZ Super gezahlt; liegt die deutsche Rente unterhalb der NZ Super, wird nur der Differenzbetrag gezahlt. 

Mehr zum Thema:

http://dip21.bundestag.de

Link zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zur Anrechnung deutscher Renten in Neuseeland (im pdf-Format)

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