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Knappschaft übernimmt Verwaltung von Förderprogrammen

Die Verwaltung von Förderprogrammen des Bundes übernimmt künftig die Knappschaft. Weniger Sprünge bei der Rentenanpassung.

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Hand mit Kugelschreiber füllt Formular aus. Bild: IMAGO / Panthermedia / Antonio Guillem

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Berlin (dpa/sth). Die Verwaltung von Förderprogrammen des Bundes wird stärker gebündelt. Der Bundestag räumte am frühen Freitagmorgen der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See die Befugnis ein, die Programme und Projekte zentral zu verwalten. Bislang ist diese Aufgabe auf 16 Behörden mit acht unterschiedlichen IT-Systemen aufgeteilt.

Die Knappschaft mit Hauptsitz in Bochum verwaltet die gesetzliche Rentenversicherung für die Beschäftigten der Bahn, der Seeschifffahrt und des Bergbaus. Zudem ist dort die Minijob-Zentrale angesiedelt, die die Sozialversicherungsbeiträge von geringfügig Beschäftigten einzieht. Mit der Gesetzesänderung sollen in einem ersten Schritt Verwaltungsaufgaben für den Europäischen Sozialfonds an den Standort Cottbus übertragen werden.

Durch einen Änderungsantrag wurde mit dem Gesetzentwurf zudem für die Zukunft ein neues Verfahren für die jährliche Rentenanpassung beschlossen. Damit soll verhindert werden, dass statistische Sondereffekte zu starken Schwankungen bei der Rentensteigerung von einem zum anderen Jahr führen. Wissenschaftler hatten kürzlich berechnet, dass die 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner nach dem bisherigen Rentenanpassungs-Mechanismus im kommenden Jahr mit einer Steigerung ihrer Bezüge um etwa fünf Prozent hätten rechnen können, im Jahr darauf aber nur mit einer sehr geringen Erhöhung.

Weitere Informationen:

http://dip21.bundestag.de

Gesetzentwurf der Bundesregierung

http://dip21.bundestag.de

Beschlussempfehlung mit Ergänzungen

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