Berlin (hib/sth). Der Bundestag hat nach 75-minütiger Debatte am vergangenen Donnerstag zwei Anträge der Linken-Fraktion zur Rentenpolitik abgelehnt. In einem Antrag hatten die Parlamentarier gefordert, den Rentenwert Ost rückwirkend zum 1. Juli 2019 anzuheben. Außerdem sollten die Löhne im Osten erheblich stärker steigen. Darüber hinaus forderten die Abgeordneten, die frühere Rente nach Mindestentgeltpunkten für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen fortzuführen und weiterzuentwickeln.
In einem zweiten Antrag forderten die Linken-Abgeordneten, alle in der DDR erworbenen Rentenansprüche „gerecht anzuerkennen“. Dazu sollte die Bundesregierung verpflichtet werden, bis zum 3. Oktober 2020 das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) für die neuen Länder zu ändern. Dies wäre ein Beitrag dazu, die ostdeutschen Lebensleistungen besser anzuerkennen, hieß es in dem Antrag.
Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Ostdeutsche Arbeitnehmer würdigen – Fondslösung mit Einmalzahlungen“ wurde in erster Lesung an den Bundestags-Sozialausschuss überwiesen. Die AfD fordert darin einen Fonds für Härtefälle im Zusammenhang mit der DDR-Rentenüberleitung, in dessen Rahmen Betroffenen pauschalisierte Einmalzahlungen in angemessener Höhe gewährt werden sollen.
Bericht der Bundestags-Website über die Rentendebatte am 17.10.2019
http://dip21.bundestag.de
http://dip21.bundestag.de
Anträge der Linken-Bundestagsfraktion zur Rentenpolitik (pdf)
http://dip21.bundestag.de
Antrag der AfD-Fraktion (pdf)
