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Niedrige Renten sind kein Beweis für Altersarmut

Bundesregierung: Empfänger kleiner gesetzlicher Renten haben oft auch Ansprüche in einem anderen Alterssicherungssystem.

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Rentnerpaar lächelnd in Abenddämmerung draußen. Bild: IMAGO / Westend61

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Berlin/Bad Homburg (sth). Der Bezug einer niedrigen gesetzlichen Altersrente lässt nicht zwingend auf Altersarmut schließen. Eine rein statistische Betrachtung von Einzelrenten berücksichtige nämlich oft nicht weiteres Einkommen des Lebenspartners und den Haushaltskontext, heißt es in der am Wochenende veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zur Notwendigkeit von Erwerbsarbeit im Alter. Gerade Empfänger geringer Renten könnten oft auch Ansprüche in anderen Sicherungssystemen haben, etwa wegen des Wechsels aus der gesetzlichen Rentenversicherung "in die Beamtenversorgung oder andere Alterssicherungssysteme".

Der jüngste Alterssicherungsbericht von 2016 bestätige diese Einschätzung, schreibt die Regierung weiter. Denn er belege, "dass geringe Renten der gesetzlichen Rentenversicherung viel häufiger in Haushalten mit hohen Einkommen vorkommen". Der relativ hohe Anteil kleiner Renten werde oft von Menschen bezogen, "bei denen diese Renten für die Alterssicherung nur eine geringe Rolle spielen, weil andere Alterseinkommen vorhanden sind", so die Bundesregierung. "Entsprechend liefert die Rentenhöhe für sich genommen nur eingeschränkt Hinweise auf die Einkommenssituation im Alter."

Mehr zum Thema:

http://dip21.bundestag.de

Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zum Erwerbsdruck auf Rentner (im pdf-Format)

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