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Pflichtvorsorge für Selbstständige bleibt offen

Die Bundesregierung sieht sich derzeit nicht in der Lage, den Termin für die Vorlage eines Gesetzentwurfs zu benennen.

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Front des Reichstagsgebäudes in Berlin mit deutscher und europäischer Flagge. Bild: IMAGO / blickwinkel

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Berlin (sth). Die von Union und SPD geplante Altersvorsorgepflicht für alle nicht obligatorisch gesicherten Selbstständigen bleibt vorerst offen. Wie aus der jetzt vom Bundestag veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des FDP-Rentenexperten Johannes Vogel (S. 43) hervorgeht, könne "derzeit noch nicht mitgeteilt werden, wann die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für eine verpflichtende Altersvorsorge für Selbstständige vorlegt". 

Grund für die weitere Verzögerung bei der schon im Vorjahr geplanten Gesetzesvorlage sei die Corona-Pandemie, schreibt die Regierung. Dadurch hätten sich die "wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen für die Umsetzung dieses wichtigen Reformvorhabens geändert". Gleichzeitig habe aber gerade diese Krise gezeigt, "wie wichtig soziale Sicherungssysteme sind und dass wir die Lücken bei Selbstständigen schließen müssen", betont die Bundesregierung. Deshalb sei zu überlegen, wie die vorgesehene Pflichtvorsorge "in eine Förderung dieses Personenkreises eingebettet werden kann". 

Die Regierungskoalition hatte angesichts der im Alterssicherungsbericht 2016 festgestellten Vorsorgelücken bei vielen Selbstständigen in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, in der laufenden Wahlperiode für alle nicht obligatorisch gesicherten Unternehmer eine Altersvorsorgepflicht einzuführen. Dazu sollten die Betroffenen "zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und – als Opt-out-Lösung – anderen geeigneten insolvenzsicheren Vorsorgearten wählen können, wobei diese insolvenz- und pfändungssicher sein und in der Regel zu einer Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen müssen". 


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