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Rente: Mehr Berechtigte wegen Arbeit im Ghetto

BMAS: 18 weitere Orte in Rumänien werden als NS-Ghettos anerkannt. Die damals Beschäftigten können nun Rente für ihre Arbeit erhalten.

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Alte Dame geht einen Flur entlang und betrachtet Bilder an der der Wand. – Bild: wdv.de © Jan Lauer

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Berlin (bmas/sth). Die Bundesregierung und die israelische Regierung haben sich darauf verständigt, dass 18 Orte in Rumänien als weitere NS-Ghettos gelten. Dadurch haben die damals dort Beschäftigten künftig Anspruch auf eine sogenannte Ghetto-Rente. „Es ist der gesamten Bundesregierung und mir persönlich ein Herzensanliegen, dass die Überlebenden des Holocaust die ihnen nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - kurz ZRBG - zustehenden Renten schnell und unbürokratisch erhalten", erklärte dazu jetzt die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundessozialministerium (BMAS) nach einem Gespräch mit dem Generaldirektir des israelischen Ministeriums für soziale Gleichheit, Avi Cohn.

"Durch die Anerkennung von 18 weiteren Orten in Rumänien als Ghettos können weitere hochbetagte, vom Schicksal der NS-Zeit gezeichnete Menschen nun ebenfalls eine Rente für ihre Arbeit im Ghetto bekommen", so Griese. "Dies ist das Ergebnis einer sehr konstruktiven deutsch-israelischen Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dem Bundesministerium der Finanzen, der Deutschen Rentenversicherung, dem israelischen Ministerium für soziale Gleichheit und der Internationalen Holocaust Gedenkstätte Yad Vashem in Jerusalem. Das ist ein wegweisender Schritt."

ZRBG von 2002 als Grundlage für weitergehende Rentenzahlung

Grundlage der Vereinbarung ist das 2002 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG). Es ermöglicht die Zahlung einer Rente an die Menschen, die während der NS-Zeit in einem Ghetto gearbeitet haben. Die Rente wird auch ins Ausland gezahlt. Anlass für das Gesetz waren mehrere Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) von 1997, nach denen eine in einem Ghetto aufgenommene Tätigkeit nicht immer als Zwangsarbeit zu bewerten ist, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch nach dem deutschen Rentenrecht berücksichtigt werden kann.

Welche Orte als Ghettos im Sinne des ZRBG anerkannt sind, verzeichnet die Bundesregierung in der sogenannten Ghetto-Liste des Bundesfinanzministeriums. Diese wird laufend auf Grundlage neuester Erkenntnisse überprüft und aktualisiert. Sie ist auf der Internetseite des derzeit von Olaf Scholz (SPD) geleiteten Ministeriums veröffentlicht. Mithilfe der israelischen Gedenkstätte für die Opfer des Nationalsozialismus Yad Vashem wurden von Experten die Bedingungen in mehreren Orten in Rumänien geprüft und bewertet. "Auf dieser Grundlage können nunmehr weitere Orte der Ghettoliste hinzugefügt werden. Die Ghettoliste wird umgehend entsprechend aktualisiert", teilte das BMAS jetzt mit.

Anerkennung ermöglicht Zahlung von gesetzlichen Renten

Die Anerkennung der Orte in Rumänien als NS-Ghettos ermöglicht die Bewilligung von Ghettorenten für die dort geleistete Arbeit durch die Deutsche Rentenversicherung. Sie können bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen rückwirkend von Juli 1997 an gezahlt werden. Für im Ghetto geleistete Arbeit können ehemalige NS-Verfolgte neben einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auch eine einmalige Anerkennungsleistung in Höhe von 2.000 Euro nach der sogenannten Anerkennungsrichtlinie erhalten. Für Personen, denen zwar Ghetto-Beitragszeiten anerkannt wurden, die aber die erforderliche Mindestversicherungszeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erfüllen, wird zusätzlich nach dieser Richtlinie ein Rentenersatzzuschlag von einmalig 1.500 Euro gezahlt.

Mehr zum Thema:

www.bundesfinanzministerium.de

Liste anerkannter Ghettos vom Bundesfinanzministerium (im pdf-Format)https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/01_allgemeines/05_rente_und_ausland/zrbg_node.html

www.deutsche-rentenversicherung.de

Informationen der Deutschen Rentenversicherung über Rentenansprüche von ehemaligen Ghetto-Beschäftigten

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