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Renten werden im Schnitt zu 62 Prozent besteuert

Bundesamt: 21,6 Millionen BürgerInnen erhielten 2019 Leistungen in Höhe von 328 Milliarden Euro aus gesetzlicher, betrieblicher oder privater Rente.

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Wiesbaden (ots/sth). Im Jahr 2019 haben in Deutschland 21,6 Millionen Menschen 328 Milliarden Euro aus der gesetzlichen Rentenversicherung, betrieblicher oder privater Altersvorsorge erhalten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Dienstag mitteilte, waren das 5,2 Prozent beziehungsweise 16,3 Milliarden Euro mehr als im Jahr 2018. Die Zahl der Rentnerinnen und Rentner stieg demnach um 86.000 Personen. Bei den meisten Renten zählt nur ein Teilbetrag zu den steuerpflichtigen Einkünften. Im Jahr 2019 waren dies nach Angaben von Destatis mit 203 Milliarden Euro 62,1 Prozent der Rentenleistungen. Seit 2015 sei der Besteuerungsanteil damit um 6,8 Prozentpunkte gestiegen.

Ursache für den Anstieg ist die Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften seit 2005. Kernelement der Neuregelung ist der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Renten bis zum Jahr 2040. Demnach werden die Aufwendungen zur Alterssicherung in der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt und die Leistungen erst in der Auszahlungsphase steuerlich belastet. Welcher Anteil der Renteneinkünfte zu den steuerpflichtigen Einkünften zählt, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns: Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der besteuerte Anteil der Renteneinkünfte.

Zahl der steuerpflichtigen Rentner im Jahr 2019 noch unbekannt

Wie viele Rentnerinnen und Rentner Einkommensteuer zahlen, ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung für 2019 noch nicht bekannt. Aktuellste Informationen zur Rentenbesteuerung liegen für 2016 vor. Demnach mussten 6,1 Millionen (29 Prozent) der insgesamt 21,3 Millionen Personen mit Leistungen aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente Einkommensteuer auf ihre Renteneinkünfte zahlen. Das waren rund 284 000 Personen beziehungsweise 1,3 Prozentpunkte mehr als 2015.

Bei einem großen Teil der steuerbelasteten Empfängerinnen und Empfänger von Renten - hierzu zählen auch hinterbliebene Eheleute und Kinder - liegen neben den Renten noch andere Einkünfte vor. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren können das auch Einkünfte des Partners sein, die für die Besteuerung zusammengerechnet werden. Diese Angaben stammen aus der Statistik der Rentenbezugsmitteilungen und der Lohn- und Einkommensteuerstatistik.

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