Karlsruhe/Stuttgart (drv/sth). Die gesetzliche Rentenversicherung bietet Familien soziale Sicherheit und ein Plus für die spätere Rente. So steigt die Rente für den Elternteil, der die Erziehung in den ersten drei Jahren eines Kindes überwiegend übernimmt, derzeit um rund 102 Euro im Monat. Und zwar für jedes Kind, das ab 1992 geboren wurde. Durch die Erziehung eines früher geborenen Kindes steigt die Rente monatlich derzeit um rund 85 Euro.
Die Pflege eines Familienmitglieds zu Hause kann sich ebenfalls auf die Rente auswirken: Damit die Pflege eines Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 nicht zu Lasten der eigenen Alterssicherung geht, zahlt die Pflegeversicherung die Rentenversicherungsbeiträge. Voraussetzung ist, dass wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage pro Woche, gepflegt wird. Zudem darf die Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgehen.
Schutz für hinterbliebene Kinder und Ehepartner
Kinder sind beim Tod der Mutter oder des Vaters durch eine Waisenrente gesichert. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt eine Halbwaisenrente, wenn noch ein unterhaltspflichtiger Elternteil lebt, und eine Vollwaisenrente, wenn kein Elternteil mehr lebt. Die Witwen- oder Witwerrente sichert zudem die Existenz beim Tod eines Ehepartners. Das gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften, die in der Rentenversicherung Ehen gleichgestellt sind.
Familien können zusätzlich von der staatlichen Förderung bei der Riester-Rente profitieren. Eine Mutter mit zwei Kindern erhält beispielsweise in diesem Jahr 545 Euro an Zulagen vom Staat – für sich selbst 175 Euro und für jedes Kind 185 Euro. Für alle ab 1. Januar 2008 geborenen Kinder gibt es eine Kinderzulage von 300 Euro pro Jahr.
