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Rentenversicherung wehrt sich gegen Beschwerde-Bericht

Aufsichtsbehörde hatte die gestiegene Zahl von Beschwerden bei der DRV Bund wegen schleppender Bearbeitung von Rentenanträgen kritisiert.

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Ein Mann füllt mit einem Stift ein Dokument aus, eine Frau untersützt ihn dabei. Bild: IMAGO / PhotoAlto

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Berlin/Frankfurt (sth). Der größte deutsche Rentenversicherungsträger, die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund, wehrt sich gegen den aktuellen Tätigkeitsbericht des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS). In dem Bericht hatte das BAS, die Aufsichtsbehörde für die dem Bund unterstehenden Sozialversicherungsträger, der DRV Bund eine deutlich gestiegene Zahl von Beschwerden wegen verzögerter Bearbeitung von Rentenanträgen vorgehalten. „Betrachtet man nicht die Zahl der Beschwerden beim BAS, sondern die Statistiken der DRV Bund, so ergibt sich ein anderes Bild als der Bericht vermuten lässt“, heißt es in einer am Dienstag verbreiteten Stellungnahme des Rentenversicherers.

Bei der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von Rentenanträgen habe es bei der DRV Bund im letzten Jahr „auch coronabedingt einen relativ moderaten Anstieg um knapp drei Prozent“ gegeben, räumt die Berliner Behörde ein. In den ersten fünf Monaten dieses Jahres habe es bei der Bearbeitungszeit jedoch bereits einen „spürbaren Rückgang von rund sieben Prozent“ gegeben. Zudem sei die telefonische Erreichbarkeit, die sich im vergangenen Jahr um rund vier Prozent verschlechtert habe, in den ersten fünf Monaten dieses Jahres „insbesondere durch personelle Neueinstellungen dann wieder sehr deutlich gestiegen“, betont die DRV Bund.

BAS lobt zwischenzeitliche Verbesserungen

Das BAS hatte in seinem Bericht kritisiert, bei der DRV Bund sei die Zahl der Beschwerden wegen verzögert bearbeiteter Rentenanträge 2021 gegenüber dem Vorjahr um rund 1.000 auf 2.432 gestiegen. Daneben habe es vermehrt Klagen über die verzögerte Auszahlung von Übergangsgeld – die Finanzhilfe der Rentenversicherung für Rehabilitanden nach dem Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber – und über die telefonische Erreichbarkeit der DRV Bund gegeben, so die Aufsichtsbehörde. Zwar verfüge die DRV Bund über Servicehotlines und Onlineangebote mit Rückrufservice, heißt es im Bericht des BAS. Dennoch sei sie dem Klärungsbedarf der Versicherten „nicht im ausreichenden Maße gerecht“ geworden.

Aufgrund der anhaltenden Pandemie-Situation und der aktuell laufenden Umstellung auf eine digitale Vorgangsbearbeitung nimmt das BAS die DRV Bund aber auch in Schutz und lobt zwischenzeitliche Verbesserungen. Der Rentenversicherer habe „eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Laufzeiten (bei der Antragsbearbeitung, d. Red.) zu verkürzen“, schreibt die Aufsichtsbehörde. Zudem gebe es bei der (für die Digitalisierung wichtigen) Scanstelle keine Rückstände mehr „und die Probleme aufgrund des Grundrentenzuschlags sind inzwischen behoben“. Die DRV Bund habe inzwischen alle Alters- und Hinterbliebenenrenten von Versicherten, die sich beschwert hätten, „bewilligt und ausgezahlt“, so das BAS.

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