Berlin (dpa/tmn). Schulabgänger, die sich auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz befinden, sollten dies der Agentur für Arbeit melden. Die Ausbildungsplatzsuche kann Vorteile bei der späteren Rente bringen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin. Die Zeit der Ausbildungsplatzsuche kann als sogenannte Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt werden. Damit lassen sich später Rentenansprüche begründen.
Voraussetzung für die Berücksichtigung ist, dass Schulabgänger mindestens 17 Jahre alt sind und sich bei der Agentur für Arbeit mindestens einen Kalendermonat lang ausbildungsplatzsuchend melden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie einen Schulabschluss haben oder finanzielle Unterstützung von der Agentur für Arbeit erhalten. Ab einem Alter von 25 Jahren gibt es eine Einschränkung: Die Berücksichtigung der Ausbildungsplatzsuche kann dann nur noch erfolgen, wenn man unmittelbar zuvor entweder einen Wehr- beziehungsweise Bundesfreiwilligendienst geleistet oder aber gearbeitet und dafür Rentenversicherungsbeiträge gezahlt hat.
