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Selbstständige: Auf Antrag beim Rentenbeitrag aussetzen

Pflichtversicherte Unternehmer in finanziellen Schwierigkeiten können Beitragszahlung an die Rentenkasse auf Antrag verschieben.

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Schreiner mit Gehörschutz arbeitet an einer Säge. Bild: IMAGO / Panthermedia

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Bad Homburg (drv/sth). Selbstständige wie Handwerker, Friseure, freiberufliche Lehrer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind und durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können auf Antrag ihre Beitragszahlung bis 31. Oktober 2020 aussetzen. Dies gilt auch für Beiträge, die aufgrund einer Stundungsvereinbarung in Raten gezahlt werden. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin.

Betroffene können sich unter Hinweis auf die Corona-Pandemie formlos an ihren Rentenversicherungsträger wenden und eine Aussetzung der laufenden Beitragszahlung beantragen. Die Rentenversicherung wird zu einem späteren Zeitpunkt eine rückwirkende Überprüfung des Versicherungsverhältnisses vornehmen und die Höhe der Beiträge den tatsächlichen Verhältnissen anpassen. Der Zeitpunkt der Überprüfung wird den Betroffenen vorab mitgeteilt.

Selbstständige, die von der Möglichkeit des Aussetzens der Beitragszahlung Gebrauch machen möchten, erreichen die Deutsche Rentenversicherung derzeit schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg. Das kostenlose Servicetelefon steht unter der Nummer 0800 1000 4800 zur Verfügung. Die Mitarbeiter am Servicetelefon informieren montags bis donnerstags von 7.30 Uhr bis 19.30 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr. Aktuell ist hier mit einem erhöhten Anrufaufkommen und längeren Wartezeiten zu rechnen, weshalb um etwas Geduld gebeten wird.

Mehr zum Thema:

www.deutsche-rentenversicherung.de

Broschüre der Deutschen Rentenversicherung zu den Vorteilen der Absicherung von Selbstständigen in der Rentenversicherung

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