Ihre-Vorsorge Logo

Unfallopfer: Schadenersatz bei der Rente möglich

Wer unverschuldet durch einen Unfall geschädigt wurde, kann daraus resultierende Nachteile bei der Rentenversicherung gelten machen.

Artikel vorlesen

Tags

Lesezeit

1 Minuten

Veröffentlicht

Junge Frau neben ihrem verunfallten Auto. Bild: IMAGO / agefotostock

© Nicht definiert

Berlin (drv). Bei Glätte und Dunkelheit sind Verkehrsunfälle in den Wintermonaten keine Seltenheit. Versicherte, die unverschuldet Opfer eines Unfalles geworden sind, können daraus resultierende Nachteile bei ihren Rentenansprüchen bei der Deutschen Rentenversicherung geltend machen.

Nachteile können entstehen, wenn Versicherte wegen der Unfallfolgen Kranken- oder Verletztengeld erhalten haben oder Lohn- oder Gehaltseinbußen hinnehmen mussten. Die Deutsche Rentenversicherung prüft auf Antrag, ob Ersatzansprüche geltend gemacht werden können, um eventuelle Verluste in den Rentenansprüchen wieder auszugleichen.

Mehr zum Thema:

www.eservice-drv.de

Informationen der Deutschen Rentenversicherung zum Vorgehen bei einem Schadensersatzanspruch 

Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Die Bundesregierung verteidigt die Anbindung der Rente an die Löhne im Vergleich zu Anpassungen auf Basis einer Preisindexierung.

Time
2 Minuten

Das rentenupdate der Deutschen Rentenversicherung Bund liefert Zahlen, Daten und Fakten zu aktuellen Themen rund um die Rente.

Time
3 Minuten

Krempelt die Koalition die Rente wie angekündigt um – trotz aller Widerstände auch in den Reihen von CDU und SPD? Schwarz und Rot bemühen sich, die Reihen zu schließen.

Time
1 Minuten

Die Deutsche Rentenversicherung bietet kostenlose Onlinevorträge zu unterschiedlichen Themen an – auch zur Frage, welche Leistungen Hinterbliebene erhalten können.

Time
2 Minuten

Ab Januar 2027 gilt das neue GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Es wird auch als Krankenkassen-Reform bezeichnet. Was sich für Menschen ändert, die arbeiten und Altersrente in Teilrente beziehen.

Time
2 Minuten

Das Ende der abschlagsfreien Frührente nach 45 Beitragsjahren ist ein Zankapfel der geplanten Rentenreform. Thorsten Frei wendet sich gegen SPD-Vorstellungen, wie lang die Übergangsfrist sein soll.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026