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Unfallopfer: Schadenersatz bei der Rente möglich

Wer unverschuldet durch einen Unfall geschädigt wurde, kann daraus resultierende Nachteile bei der Rentenversicherung gelten machen.

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Junge Frau neben ihrem verunfallten Auto. Bild: IMAGO / agefotostock

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Berlin (drv). Bei Glätte und Dunkelheit sind Verkehrsunfälle in den Wintermonaten keine Seltenheit. Versicherte, die unverschuldet Opfer eines Unfalles geworden sind, können daraus resultierende Nachteile bei ihren Rentenansprüchen bei der Deutschen Rentenversicherung geltend machen.

Nachteile können entstehen, wenn Versicherte wegen der Unfallfolgen Kranken- oder Verletztengeld erhalten haben oder Lohn- oder Gehaltseinbußen hinnehmen mussten. Die Deutsche Rentenversicherung prüft auf Antrag, ob Ersatzansprüche geltend gemacht werden können, um eventuelle Verluste in den Rentenansprüchen wieder auszugleichen.

Mehr zum Thema:

www.eservice-drv.de

Informationen der Deutschen Rentenversicherung zum Vorgehen bei einem Schadensersatzanspruch 

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