Wiesbaden (dst/sth). 7,6 Millionen Menschen in Deutschland erhielten Ende 2017 soziale Mindestsicherungsleistungen. Das waren 3,5 % weniger als Ende 2016, berichtete das Statistische Bundesamt am Freitag. Der Anteil der Empfängerinnen und Empfänger an der Bevölkerung belief sich demnach auf 9,2 Prozent. Er sei damit das zweite Jahr in Folge rückläufig. Ende 2016 hatten knapp 7,9 Millionen Menschen und damit 9,5 Prozent der Bevölkerung Leistungen der sozialen Mindestsicherung erhalten (Jahresende 2015: 9,7 Prozent).
Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts dienen. Dazu zählen folgende Leistungen:
- Gesamtregelleistungen (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II "Grundsicherung für Arbeitsuchende"; so genanntes Hartz IV) erhielten Ende 2017 rund 5,9 Millionen Menschen. Gegenüber dem Vorjahr sank damit die Anzahl der Regelleistungsberechtigten um 0,7 Prozent.
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII "Sozialhilfe" bezogen knapp 1,1 Millionen Menschen. Die Anzahl stieg damit gegenüber dem Vorjahr um 3,2 Prozent.
- Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekamen rund 468.000 Menschen. Dies entspricht einem Rückgang um 35,7 Prozent, der wie bereits im Vorjahr insbesondere auf die hohe Zahl abgeschlossener beziehungsweise entschiedener Asylverfahren zurückzuführen ist. Die betroffenen Personen beziehen dann keine Asylbewerberleistungen mehr.
- Knapp 127.000 Menschen bezogen Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII "Sozialhilfe". Gegenüber dem Vorjahr sank deren Anzahl um 4,9 Prozent.
