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Wie Sonderzahlungen Renten-Abschläge ausgleichen

Wer vor der persönlichen Regelaltersgrenze ohne Abschläge in den Ruhestand treten will, kann ab 50 Extra-Rentenbeiträge zahlen.

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Frau blättert Geldscheine auf den Tisch. Bild: IMAGO / allOver-MEV / imago stock&people

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Berlin (dpa/tmn). Seit 2012 wird die gesetzliche Altersgrenze für den Renteneintritt schrittweise angehoben. Konnten Versicherte, die 1955 geboren sind, noch mit 65 Jahren und neun Monaten in den Ruhestand gehen, müssen diejenigen, die 1964 geboren sind, bis 67 arbeiten. Wer vor dem für ihn vorgesehenen Zeitpunkt nicht mehr arbeiten möchte, muss in der Regel Abschläge bei der gesetzlichen Rente in Kauf nehmen. Wenn man allerdings bereits während seines Berufslebens freiwillig Sonderzahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung leistet, kann man diese Einbuße ausgleichen.

Die Rentenkürzung beim früheren Rückzug aufs Altenteil lässt sich konkret beziffern: Für jeden Monat, den man vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in Rente geht, ergibt sich ein Abschlag von 0,3 Prozent. Auf ein Jahr gerechnet sind das 3,6 Prozent. Wer also im Alter von 63 statt 67 Jahren in Rente gehen möchte, würde jeden Monat 14,4 Prozent weniger gesetzliche Rente ausgezahlt bekommen.

Extra-Beiträge sorgen für Ausgleich

Um solchen Einbußen vorzubeugen, kann man ab dem 50. Lebensjahr Extra-Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Durch diese können die Abschläge verringert werden. "Die Höhe der Sonderzahlungen wird anhand der verbleibenden Restarbeitszeit und der Zeit, die man früher geht, berechnet", erklärt Dirk von der Heide, Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund. "Daraus ergibt sich der Betrag, den man zu zahlen hätte, wenn man ohne Abschläge in Rente gehen würde."

Für diesen Ausgleich muss aber man oft tief in die Tasche greifen: Nach Berechnungsbeispielen der Deutschen Rentenversicherung muss, wer 800 Euro Rente im Monat bekommen würde und ein Jahr früher in Rente möchte, 6.820 Euro zusätzlich in die Rentenversicherung einzahlen, um die Rentenminderung auszugleichen. Wer bei einer Rente von 1.200 Euro monatlich drei Jahre früher in Rente gehen möchte, muss zu diesem Zweck schon rund 33.160 Euro aufwenden.

Frühzeitig informieren und beraten lassen

Wer diese Möglichkeit in Anspruch nehmen möchte, muss bei der Rentenversicherung eine besondere Rentenauskunft beantragen. Daraus geht hervor, wie hoch die Rente voraussichtlich sein wird, wie sich die Rente mindert wenn man früher in Ruhestand geht und auch, welchen Betrag man als Sonderzahlung leisten muss, um das auszugleichen. "Um früh genug festzustellen, wie viel man einzahlen muss, sollte man sich zirka zehn Jahre vor dem geplanten Renteneintritt beraten lassen", empfiehlt Max Schmutzer von der Stiftung Warentest. Hierfür kann man sich an die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung wenden.

Wann die Sonderzahlungen geleistet werden können, ist sehr flexibel geregelt. Versicherte können den Betrag auf einmal einzahlen oder auf einzelne Jahre verteilen. "Pro Jahr sind derzeit aber nur bis zu zwei Zahlungen möglich, man kann also nicht jeden Monat etwas einzahlen", so von der Heide. "Über die Höhe der jeweiligen Zahlung kann man selbst entscheiden."

Einzahlungen strecken kann sich auszahlen

Wer entscheidet, wann er die Sonderzahlungen leistet, sollte sich aber auch über die steuerliche Absetzbarkeit Gedanken machen. Es gibt für Vorsorgeaufwendungen eine steuerliche Obergrenze. "Es lohnt sich also, mit den Sonderzahlungen möglichst früh anzufangen und sie über mehrere Jahre zu strecken. Wenn man die Einzahlungen auf einen Schlag vornimmt, kommt man auf schnell über die Grenze dessen, was man steuerlich geltend machen kann", so Schmutzer.

Werden die Sonderzahlungen dagegen über mehrere Jahre gestückelt, kann eine größere Steuererstattung erzielt werden. Nach Untersuchungen der Stiftung Warentest bekommt ein gut verdienender Musterfall, der 50.000 Euro in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen möchte und dies auf einen Schlag tut, über die steuerliche Erstattung rund 10 Prozent zurück. Wird die Einzahlung über fünf Jahre gestaffelt vorgenommen, bekommt man dagegen rund 30 Prozent vom Finanzamt erstattet.

Beiträge an die Rentenversicherung rentabler als private Vorsorge

"Der Vorteil der gesetzlichen Rentenversicherung ist, dass man jeden Monat einen bestimmten Betrag überwiesen bekommt - unabhängig davon, welches Alter man erreicht", sagt Schmutzer. "Wer aber eine größere Summe auf einen Schlag entnehmen möchte - etwa für einen größeren Urlaub, ein neues Auto oder Geschenke - der muss sein Geld flexibler verwalten." Rentenversicherungen, egal ob privat oder gesetzlich, seien zwar unflexibler als andere Anlageprodukte - aber bequemer.

Laut Stiftung Warentest lohnt es sich derzeit mehr, in die gesetzliche als in die private Rentenversicherung zu investieren. Da die privaten Rentenversicherer ihr Geld am Kapitalmarkt anlegen, wo es derzeit nur niedrige Zinsen gibt, fielen die gesetzlichen Renten momentan deutlich höher aus. "Für das gleiche Geld bekomme ich bei der gesetzlichen Rentenversicherung mehr Geld als bei der privaten Rentenversicherung: Für 100 Euro monatliche Rente muss man in die gesetzliche Rentenversicherung rund 25.000 Euro einbezahlen», erklärt Schmutzer. "Bei einer privaten Rentenversicherung muss man für dieselbe Summe mit über 30.000 Euro rechnen."

Mehr zum Thema:

www.deutsche-rentenversicherung.de

Übersicht der Deutschen Rentenversicherung in Bayern über die Höhe notwendiger Rentenbeiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen bei vorzeitigem Rentenbeginn (pdf, hier: S. 35)

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