Die Absetzung für die Abnutzung (AfA) von Wirtschaftsgütern in der Steuererklärung wird auch als Abschreibung bezeichnet. Sie bewirkt eine Steuerersparnis, die über die Dauer der wirtschaftlichen Nutzung des Gegenstands verteilt wird.
Die dabei jeweils angesetzte Nutzungsdauer als Maßstab für die steuerliche Absetzbarkeit wird vom Bundesfinanzministerium nach Wirtschaftszeigen und Wirtschaftsgütern in Tabellen bekanntgegeben.
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