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Aktienarten
Aktien können mit unterschiedlichen Rechten ausgestattet sein.
Aktien sind nach zwei Kriterien zu unterschieden: nach der Handelbarkeit und nach dem Stimmrecht.
- Inhaberaktien werden frei gehandelt.
- Namensaktien machen den Eintrag des Besitzers ins Aktienbuch der Aktiengesellschaft notwendig.
- Bei Stammaktien besteht ein uneingeschränktes Stimmrecht bei der Hauptversammlung.
- Die Inhaber von Vorzugsaktien verzichten auf dieses Stimmrecht, erhalten aber dafür in der Regel eine höhere Dividende.