Ihre-Vorsorge Logo

Außergewöhnliche Belastungen - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
Zurück zur Liste

Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen mindern neben Sonderausgaben und Werbungskosten das zu versteuernde Einkommen. Dabei handelt es sich teilweise um regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, etwa für die Ausbildung der Kinder oder die Betreuung von behinderten Familienangehörigen. Teilweise sind es aber auch einmalige Aufwendungen, etwa Krankheits-, Unfall- oder Prozesskosten. Letztere sind oft hoch und unvorhergesehen, so dass der Fiskus sie beim Steuerabzug berücksichtigt, obwohl sie zu den Aufwendungen für die private Lebenshaltung zählen.

Bei einem Großteil der außergewöhnlichen Belastungen muss sich der Steuerpflichtige selbst mit einem Prozentsatz an diesen finanziellen Verpflichtungen beteiligen. Die Eigenbelastung beträgt zwischen einem und sieben Prozent, je nach dem Gesamtbetrag seiner Einkünfte und nach der Zahl seiner Kinder beziehungsweise seines Familienstands.

Zu den außergewöhnlichen Belastungen, an denen er sich anteilig beteiligen muss, gehören

  • Kosten zur Bekämpfung der Alkoholsucht,
  • Altenpflegekosten,
  • Arzneimittel,
  • Fahrtkosten,
  • Geburtskosten,
  • Internatskosten,
  • Krankenhauskosten und
  • Kosten im Zusammenhang mit der Wiederbeschaffung von Gegenständen, die durch Brand, Explosion, Unwetter oder Hochwasser vernichtet worden sind.

Fallen außerdem ganz spezielle Kosten an, etwa durch

  • einen verlorenen Baukostenzuschuss,
  • für die Übernahme von Bürgschaftsverpflichtungen,
  • für den Besuch im Krankenhaus bei einem unheilbar erkrankten Angehörigen oder einem Kind oder
  • für Badekurse auf amtsärztliche Anweisung,

so können auch diese Kosten im Einzelfall als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuererklärung angesetzt werden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026