Bezugsrecht – Lexikon

Rente und Altersvorsorge: Erklärungen zu Fachbegriffen im Ihre Vorsorge-Lexikon

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Bezugsrecht

Bei der Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft bekommen alle Aktionäre ein Vorkaufsrecht auf die neuen Aktien. Der jeweilige Teilhaber erhält Bezugsrechte je nach seinem Aktienanteil.

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