Die kostengünstige Verwahrung von Wertpapierurkunden in der so genannten Wertpapiersammelbank eines Bankinstituts. Anders als bei der Sonderverwahrung, wo der Anleger auch Eigentümer der eingelieferten Urkunde ist, ist er bei der Girosammelverwahrung Miteigentümer des Sammelbestandes und hat Anspruch auf die Auslieferung gleichartiger Wertpapiere.
Ausschlaggebend für seinen Anspruch ist die Höhe des hinterlegten Nennbetrages oder der Wertpapierstückzahl. Dieses Verfahren hat wegen der Kostengünstigkeit und Schnelligkeit in der Praxis die deutlich größere Bedeutung als die Sonderverwahrung.
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