In die Rentenanpassungsformel wurde 2005 ein Nachhaltigkeitsfaktor aufgenommen. Er bestimmt sich nach der Veränderung des Verhältnisses von Rentnern zu Beitragszahlern (Rentnerquotient). Daneben enthält er einen Parameter, um den Beitragssatz bis 2030 nicht über 22 Prozent des Bruttoverdiensts steigen zu lassen. Dieser Parameter sorgt dafür, dass die Rentner zu einem Viertel an der Veränderung der Relation von Rentnern zu Beitragszahlern beteiligt werden.
Nimmt die Anzahl der Rentner zu und die der Beitragszahler ab, wirkt sich das über den Nachhaltigkeitsfaktor auf die jährliche Rentenanpassung dämpfend aus. Nimmt andererseits durch einen Wirtschaftsaufschwung die Anzahl der Beitragszahler zu, ohne dass die Anzahl der Rentner entsprechend zunimmt, erhöht dieser Faktor die Rentenanpassung. Dies war in den letzten Jahren teilweise zu beobachten, so auch im Jahre 2024, in dem dieser Faktor sich mit 0,9984 Prozentpunkten positiv auf die Rentenanpassung zum 01.07.2024 ausgewirkt hat (Quelle: Deutsche Rentenversicherung).
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