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Prospekthaftung
Wenn der Prospekt, den ein Unternehmen vor seinem Börsengang herausgeben muss, unrichtige oder unvollständige Angaben enthält und Anleger sich aufgrund dieser unkorrekten Angaben zum Kauf der Wertpapiere entschieden haben und dadurch Schaden erleiden, haften die für den Prospekt Verantwortlichen.
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