Die Deutsche Rentenversicherung besteht aus 16 rechtlich selbstständigen Rentenversicherungsträgern. Sie führen als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung durch die Sozialpartner (Arbeitnehmervereinigungen - in erster Linie die Gewerkschaften - und Arbeitgeberverbände) die gesetzliche Rentenversicherung durch.
Träger der Rentenversicherung sind:
Die regionalen Versicherungsträger:
Die bundesweit operierenden Versicherungsträger:
www.deutsche-rentenversicherung.de
Informationsangebot der Deutschen Rentenversicherung im Internet
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