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Rentenversicherungsträger - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
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Rentenversicherungsträger

Die Deutsche Rentenversicherung besteht aus 16 rechtlich selbstständigen Rentenversicherungsträgern. Sie führen als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung durch die Sozialpartner (Arbeitnehmervereinigungen - in erster Linie die Gewerkschaften - und Arbeitgeberverbände) die gesetzliche Rentenversicherung durch.

Träger der Rentenversicherung sind:

Die regionalen Versicherungsträger:

Die bundesweit operierenden Versicherungsträger:

Mehr zum Thema:

www.deutsche-rentenversicherung.de 
Informationsangebot der Deutschen Rentenversicherung im Internet

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