Stammaktie – Lexikon

Rente und Altersvorsorge: Erklärungen zu Fachbegriffen im Ihre Vorsorge-Lexikon

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Stammaktie

Eine gewöhnliche Aktie, also ein Anteil an einer Aktiengesellschaft, der dem Inhaber die normalen, im Aktiengesetz vorgesehenen Rechte wie das Stimmrecht auf der Hauptversammlung sowie das Recht auf die jährliche Dividende gewährt.

Stammaktien sind im Gegensatz zu Namensaktien frei verkäuflich und für Aktiengesellschaften das übliche Mittel, um sich neues Eigenkapital für Investitionen zu verschaffen. Weiterführende Sonderrechte sind mit dem Besitz von Vorzugsaktien verbunden.

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