Tafelgeschäfte sind Direktgeschäfte, die am Bankschalter bar abgewickelt werden. Beim Verkauf so genannter Effekten wird weder ein Kundenkonto noch ein Depot geführt.
Bis Ende 2008 mussten Bankinstitute bei der Einlösung von Zinsscheinen 35 Prozent Zinsabschlag einbehalten und an das Finanzamt abführen. Seit 2009 unterliegen Tafelgeschäfte, sofern sie über deutsche Banken abgewickelt werden, der Abgeltungsteuer. Es werden nur noch pauschal 25 Prozent abgeführt.
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