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3 Tipps, wie Sie Ihren Bildungsurlaub angehen

In fast allen Bundesländern haben Beschäftigte die Möglichkeit, sich für einen Bildungsurlaub freistellen zu lassen. Worauf es bei Kurswahl, Absprachen und Finanzierung ankommt.

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Fortbildung im Erwachsenenalter: Ältere Teilnehmerin und Dozent

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Berlin (dpa/tmn). Ein Sprachkurs, Resilienz-Workshop oder Zeitmanagement-Seminar: In fast allen Bundesländern gibt es einen gesetzlich verankerten Anspruch darauf, sich für eine bestimmte Zeit für eine Weiterbildung freistellen zu lassen. In der Regel sind es fünf Tage pro Jahr oder zehn Tage innerhalb von zwei Jahren. Das heißt dann Bildungsurlaub oder Bildungsfreistellung. Nur in Bayern und Sachsen ist ein solcher Anspruch nicht vorgesehen. 

Praktisch: Bildungsurlaub wird zusätzlich zum regulären Urlaubsanspruch gewährt, wie der Deutsche Gewerkschaftsbund auf seiner Webseite erklärt. Viele nutzen diesen Anspruch gar nicht aus. 

3 Tipps, damit Sie Ihren Bildungsurlaub wirklich angehen

1. Den richtigen Kurs finden

Die Bandbreite an Kursen, die während eines Bildungsurlaubs möglich sind, ist groß. Ein direkter inhaltlicher Zusammenhang zwischen Fortbildung und dem eigenen Beruf muss nicht zwingend gegeben sein.

„In den meisten Bundesländern muss Bildungsurlaub nichts mit dem Beruf zu tun haben und Beschäftigte können frei entscheiden, was für ein Seminar sie besuchen“, sagt Lara Körber, Co-Gründerin von „Bildungsurlauber.de“, einer Buchungsplattform für Bildungsurlaub.

Sie rät, sich bei der Wahl des Seminars an individuellen Bedürfnissen und Zielen zu orientieren. Wer mit Rückenproblemen kämpft, für den könne zum Beispiel „ein Yoga-Seminar eine hochprofessionelle Wahl sein“. Dass ein Yogakurs unter bestimmten Voraussetzungen einen Bildungsurlaub rechtfertigen kann, bestätigt zum Beispiel auch ein Gerichtsentscheid des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Az. 10 Sa 2076/18).

Hilfreich: In vielen Bundesländern gibt es Bildungsdatenbanken oder Listen anerkannter Seminare, in denen Interessierte nach passenden Angeboten suchen können.

2. Wunsch geschickt bei der Führungskraft platzieren

Bildungsurlaub steht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern per Gesetz zu. „Deshalb sind sie nicht verpflichtet, ihre Seminarwahl zu begründen“, sagt Lara Körber. Dennoch könne es hilfreich sein, transparent zu formulieren, was man sich von der Weiterbildung erhofft. 

Sie rät zum Beispiel, darauf einzugehen, welche Kompetenzen mit dem Bildungsurlaub erworben werden sollen oder wie die Kompetenzen den Berufsalltag beeinflussen werden. 

Sinnvoll sei auch, den optimalen Zeitraum für den Bildungsurlaub gemeinsam und frühzeitig zu finden. Das gibt der Führungskraft Zeit – und betriebliche Bedürfnisse, wie Projektphasen oder Urlaubsanträge, könnten direkt mitgedacht werden. 

Bis wann genau Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Antrag auf Bildungsurlaub einreichen müssen, ist indes abhängig vom jeweiligen Bundesland – die Spanne reicht von vier bis neun Wochen im Voraus.

„Viele Arbeitgeber wissen zudem nicht, dass es eine Qualitätsüberprüfung durch die Bundesländer gibt – erst danach wird ein Seminar offiziell als Bildungsurlaub anerkannt“, sagt Körber. Ihrer Einschätzung nach baut es noch mal Hürden ab, das zu erklären. „Gerade, wenn ein Bildungsurlaub nach "Spaß am Lernen" klingt.“

Die Beantragung selbst sei nicht kompliziert, so die Expertin. Nachdem man sich für ein Seminar entschieden hat, nimmt man Körber zufolge Kontakt mit dem Anbieter auf und bekommt von diesem einen offiziellen Anerkennungsbescheid. Diesen Nachweis reiche man mit dem Antrag auf Bildungsurlaub etwa bei der Personalabteilung ein. 

3. Finanzierung planen

Auch die Finanzierung eines Bildungsurlaubs braucht unter Umständen etwas Planung. „Wie im normalen Urlaub wird das Gehalt im Bildungsurlaub weitergezahlt – die Kosten für das Seminar tragen die Teilnehmer allerdings selbst“, so Lara Körber. 

Zur Orientierung: Erhebungen von „Bildungsurlauber.de“ zufolge, die sich auf Daten zu 40.000 Kursen aus dem Jahr 2024 auf der Plattform beziehen, kostet ein fünftägiger Kurs durchschnittlich 564 Euro. Je nach Fachrichtung und Schwerpunkt fallen die Kosten aber teils sehr unterschiedlich aus.

Dem Ratgeberportal „Finanztip“ zufolge können die Kosten für einen Kurs, der einen engen Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit hat, in voller Höhe als Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung angeben werden. 

Körber weist darauf hin, dass es auch weitere Möglichkeiten zur Finanzierung gibt. Dazu zählen etwa Förderprogramme im Bundesland, die Teilkosten der Weiterbildung decken. „Hier ist es wichtig, die Bestätigung der Förderung noch vor der Seminarbuchung einzuholen“, so Körber. Denkbar ist nicht zuletzt eine Beteiligung durch den Arbeitgeber. Das ist laut Körber aber eher die Ausnahme.


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