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Ärger vor der Tür: Was darf im Hausflur stehen?

Treppenhäuser in Mehrfamilienhäusern sind oft eng. Stehen dann noch Sachen im Hausflur herum, stört das einige Mitbewohner. Das sollten Sie wissen!

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Familie beim Umzug mit Kisten und Möbeln im Treppenhaus. Bild: IMAGO / Jochen Tack

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Fahrrad, Kinderwagen, Schuhe: Im Treppenhaus und vor Haustüren in Mehrfamilienhäusern stehen oft allerlei Sachen herum. Klar: In der eigenen Wohnung ist nicht genug Platz, also raus damit. Für Nachbarn kann das allerdings schnell zum Ärgernis werden. Spätestens dann, wenn es den Zutritt zum Treppenhaus und in die eigene Wohnung erschwert. Aber was dürfen Mieter eigentlich alles im Hausflur abstellen?

Grundsätzlich sollten sich alle Hausbewohner merken: Das Treppenhaus ist eine Gemeinschaftsfläche, die hauptsächlich dazu da ist, um von einer Wohnung zur anderen zu kommen, oder um das Haus zu verlassen. Um Ärger mit den Nachbarn zu vermeiden, sollte man also nichts im Flur stehen lassen, was die anderen Mieter beeinträchtigt, stört oder gar gefährdet. Das erklärt die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift „Finanztest“ (11/2020).

Fluchtwege müssen offen bleiben

Eine Gefährdung liegt zum Beispiel dann vor, wenn das Gerümpel im Hausflur den Brandschutz betrifft. Die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes regelt, wie ein Treppenhaus beschaffen sein muss, damit die Feuerwehr jederzeit Zutritt hat. Auch dürfen Möbel oder Fahrräder den Fluchtweg der Bewohner nicht blockieren.

Ist man sich unsicher, ob das Schuhregal vor der Wohnung erlaubt ist, oder ob der Rollator dort abgestellt werden darf, lohnt sich ein Blick in den Mietvertrag. Denn oft schreibt der Vermieter hier vor, was erlaubt ist – und was nicht.

Nicht jedes Verbot ist rechtens

Weigert sich der Mieter trotz Aufforderung des Vermieters, seinen Krempel aus dem Hausflur wegzuräumen, kann im schlimmsten Fall sogar eine Kündigung drohen.

Aber nicht jedes Verbot ist auch gültig. Sind Mieter auf bestimmte Gegenstände wie Kinderwagen oder Rollator angewiesen, dürfen sie diese in der Regel auch im Hausflur abstellen. Immer unter der Voraussetzung natürlich, dass man dadurch niemanden gefährdet, der Flur groß genug ist und kein anderer Abstellplatz gut zu erreichen ist – beispielsweise die eigene Wohnung per Fahrstuhl.


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