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Altersdiskriminierung: Bundesarbeitsgericht ruft EuGH an

Die Europa-Richter sollen entscheiden, ob in bestimmten Fällen eine Benachteiligung wegen des Alters gerechtfertigt ist.

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Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

© Nicht definiert

Erfurt (dpa). Das Bundesarbeitsgericht hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Frage angerufen, ob eine Benachteiligung wegen des Alters bei Stellenausschreibungen in besonderen Fällen möglich ist.

Es geht im konkreten Fall um eine 28 Jahre alte Studentin aus Nordrhein-Westfalen, die sich als Assistenz im Alltag eine möglichst 18 bis 30 Jahre alte Frau gewünscht hatte. Auf die Stellenausschreibung durch einen Assistenzdienst bewarb sich auch eine damals 50 Jahre alte Frau, die nicht den Zuschlag erhielt. Sie verklagte den Assistenzdienst auf Zahlung einer Entschädigung, weil sie sich entgegen der Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wegen ihres Alters benachteiligt fühlte.

Die EuGH-Richter sollen nun prüfen, ob nach den europäischen Regeln „in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters gerechtfertigt werden kann“, erklärte das Bundesarbeitsgericht. Erst danach soll über die Klage der Bewerberin für die persönliche Assistenzstelle entschieden werden (8 AZR 208/21 (A)).

Assistenzleistungen werden nach den gesetzlichen Regeln in Deutschland für Menschen mit Behinderungen zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags einschließlich der Tagesstrukturierung erbracht.

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