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Anlaufstellen bei sexueller Belästigung im Job

Wer am Arbeitsplatz sexuell belästigt wird, sollte seinen Arbeitgeber informieren. Nicht immer ist das möglich. Ein Überblick zu Anlaufstellen.

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Frau im Büro fühlt sich von Mann belästigt, der sie am Oberarm berührt. Bild: IMAGO / Panthermedia / Antonio Guillem

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Obszöne Witze, anzügliche Anspielungen oder unerwünschte Berührungen: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ausdrücklich verboten. Das ist im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) festgeschrieben. Doch an wen können sich Betroffene wenden, um sich zu wehren?

Nicht immer können Beschäftigte auf grenzüberschreitendes Verhalten sofort reagieren, etwa indem sie dem anderen deutlich machen, dass sie sich sexuell belästigt fühlen. Betroffene sollten aber ihren Arbeitgeber informieren. Sie haben das Recht, sich zu beschweren. Und das geht auch im Nachhinein, wie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in einem Leitfaden zum Thema erklärt.

Vorfälle dokumentieren

Wer Übergriffe von Kollegen, Vorgesetzten oder Kunden erlebt, sollte ein Gedächtnisprotokoll aufsetzen. Darin sollte man etwa festhalten, wie und wann man belästigt wurde und was die Person gemacht hat. Den Angaben zufolge gilt: Je früher man grenzüberschreitendes Verhalten meldet, desto besser. Der Arbeitgeber muss die Beschwerden ernst nehmen und seine Mitarbeiter vor sexueller Belästigung schützen.

Was können Betroffene tun, wenn der Chef nicht hilft?

Aber was, wenn der Arbeitgeber nicht hilft – oder selbst Täter ist? Für solche Fälle können sich Mitarbeiter anderweitig Hilfe holen, zum Beispiel bei einer betrieblichen Beschwerdestelle, bei Gleichstellungsbeauftragten sowie beim Betriebs- oder Personalrat.

Die Antidiskriminierungsstelle bietet zudem eine telefonische Beratung unter der Nummer 030 18 555 18 55. Die Ansprechpartner informieren kostenlos über Rechte und Ansprüche und vermitteln bei Bedarf weitere geeignete Beratungsstellen.

Eine Option kann auch sein, sich zunächst vertrauensvoll an Kolleginnen oder Kollegen zu wenden. Dabei sollte man sich aber sicher sein, dass die andere Person Verschwiegenheit garantiert.

Weitere Informationen

www.antidiskriminierungsstelle.de
Informationen zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

www.antidiskriminierungsstelle.de: Leitfaden
Leitfaden für Beschäftigte, Arbeitgeber und Betriebsräte (PDF)

www.gesetze-im-internet.de
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

www.hilfetelefon.de
Hilfetelefon für Betroffene

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