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Arbeit in Teilzeit: Urlaubsanspruch im Minijob richtig berechnen

Auch Minijobber und Minjobberinnen haben Urlaubsanspruch. Berechnen lässt er sich mit einer Formel. Oder noch einfacher online.

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Junge Frau sitzt nachdenklich vor einem Computerbildschirm, im Hintergrund eine Personalplan-Tafel.

© Nicht definiert

Freiburg/Bochum (dpa/tmn). Auch wer einem Minijob nachgeht, hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Darauf weist der Haufe-Verlag in einem Online-Beitrag hin. Wie bei anderen Teilzeitbeschäftigungen auch muss der genaue Anspruch aber im Einzelfall berechnet werden. Ausschlaggebend ist, an wie vielen Tagen der Arbeitswoche geringfügig Beschäftigte tätig sind.

Zur Berechnung des Urlaubsanspruchs gibt es eine Formel: Dazu multipliziert man die Zahl der eigenen Arbeitstage pro Woche mit 24. Das entspricht dem gesetzlichen Urlaubsanspruch von 24 Werktagen bei einer 6-Tage-Woche.

Das Produkt teilt man wiederum durch 6, also durch die Anzahl der Arbeitstage in einer Arbeitswoche von Montag bis Samstag. Kurz: individuelle Arbeitstage pro Woche x 24/6. Noch einfacher geht es mit Online-Tools, wie etwa dem Urlaubsrechner der Minijob-Zentrale.

Wie hoch ist das Urlaubsentgelt?

Unterschiede ergeben sich dann auch beim Urlaubsentgelt. Es entspricht nach Angaben der Minijob-Zentrale für jeden Urlaubstag der Höhe des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes, den der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin in den letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs erhalten hat.

Heißt: Zur Berechnung des Urlaubsentgelts dividiert man den Verdienst der letzten 13 Wochen durch die Anzahl der in dieser Zeit geleisteten Arbeitstage. Diesen Wert multipliziert man wiederum mit der Anzahl der Urlaubstage.

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