Ihre-Vorsorge Logo

Arbeitnehmer müssen auch bei Streik pünktlich sein

Wegerisiko: Was, wenn man wegen ausfallender Züge nur verspätet oder gar nicht zur Arbeit kommen kann? So antwortet eine Arbeitsrechtlerin.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Köln (dpa/tmn). Für Pendlerinnen und Pendler kann ein Streik im Personennahverkehr viel zusätzlichen Stress bedeuten. Einfach verspätet oder gar nicht am Arbeitsplatz zu erscheinen und sich dabei auf den Streik berufen, ist aber keine gute Option.

„Der Arbeitnehmer ist derjenige, der das Wegerisiko trägt“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Beschäftigte sind selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig am Arbeitsplatz zu erscheinen. Wer zu spät kommt, bekommt für diese Zeit unter Umständen kein Geld und riskiert womöglich sogar eine Abmahnung, sofern der Arbeitgeber nicht rechtzeitig informiert wird.

Wird ein Streik schon mit Vorlauf angekündigt, können sich Pendlerinnen und Pendler nicht einfach auf die Bahn verlassen, sondern müssen sich Alternativen suchen, zum Beispiel, indem sie auf das Auto umsteigen.

Verspätung nur bei kurzfristiger Arbeitsniederlegung

Eine Verspätung wegen eines Streiks sei nur dann legitim, wenn es sich um eine plötzliche Arbeitsniederlegung handelt, von der niemand vorab gewusst hat, sagt Oberthür. Dann haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwar ebenfalls keinen Anspruch auf Gehalt, müssen aber keine Abmahnung fürchten.

Ansonsten sei bei einer Verspätung das Gehalt nur dann fortzuzahlen, wenn es unverschuldete persönliche Gründe gäbe, so die Fachanwältin. Denkbar sind etwa ein kaputtes Auto oder die Erkrankung eines Kindes.

Homeoffice nur nach Absprache

Wer die Möglichkeit hat, von zu Hause zu arbeiten, sollte das in jedem Fall vorher mit dem Arbeitgeber absprechen. „Ein Anspruch auf Homeoffice besteht nicht“, sagt Oberthür. Von zu Hause aus zu arbeiten geht daher nur, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist.


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Der Arbeitgeber stellt als Firmenwagen ein E-Auto oder ein Plug-in-Hybrid-Fahrzeug zur Verfügung. Aber wie können sich Arbeitnehmer die Ausgaben erstatten lassen, wenn sie auf eigene Kosten laden?

Time
5 Minuten

Workation klingt verlockend, bringt aber viele rechtliche und organisatorische Hürden mit sich. Was Beschäftigte vor und beim mobilen Arbeiten im EU-Ausland beachten müssen.

Time
3 Minuten

Bei Sozialbetrug geht es um kriminelle Machenschaften und viel Geld. Die Bundesregierung hat einen verstärkten Kampf dagegen bereits angekündigt. Nun sollen Taten folgen.

Time
2 Minuten

Die Beschäftigten in Deutschland müssen mehr arbeiten: So heißt es oft. Viele sind dazu bereit – und tun es bereits, ergab eine Umfrage.

Time
2 Minuten

Ältere sollen weniger lang Arbeitslosengeld beziehen dürfen - das fordern Wirtschaftsverbände und bestimmte Parteien. Doch Forscher fanden heraus - das Finanzproblem würde damit nicht verschwinden.

Time
3 Minuten

Arbeitgeber müssen den Mutterschutz schwangerer Mitarbeiterinnen sicherstellen. Doch was heißt das in der Praxis – und wann ist ein Beschäftigungsverbot sinnvoll?

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026