Nürnberg (ba(iv). Arbeitslos melden – das geht mit Beginn des Jahres 2022 auch online. Wer einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion besitzt, muss dann nicht mehr unbedingt persönlich bei der Arbeitsagentur erscheinen.
Schon jetzt ist es möglich, sich online arbeitssuchend zu melden, einen Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen oder online einen Beratungstermin vereinbaren. Diese eService-Angebote der Bundesagentur für Arbeit werden ab dem 1. Januar 2022 um die elektronische Arbeitslosmeldung ergänzt. Dann können sich Kundinnen und Kunden im Bereich der Arbeitslosenversicherung rund um die Uhr und ortsunabhängig arbeitslos melden.
Ausweis mit Online-Funktion nötig
Wie bei der persönlichen Arbeitslosmeldung ist auch bei der Online-Arbeitslosmeldung ein Identifikationsnachweis erforderlich. Die Identifikation erfolgt dabei mit Hilfe des Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion oder eines anderen elektronischen Identifikationsnachweises (elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte, Ausweis eines EU-/EWR-Mitgliedslandes mit Online-Ausweisfunktion).
Persönlich melden weiter möglich
Ab dem 1. Januar 2022 ist die elektronische Arbeitslosmeldung der persönlichen Arbeitslosmeldung gleichgestellt. Bisher war ein persönliches Erscheinen zwingend erforderlich. Wer will, kann sich aber weiterhin persönlich vor Ort arbeitslos melden.
