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Befristete Erfahrung zählt

Urteil: Berufserfahrung aus befristeten Arbeitsverhältnissen zählt für Einstufung im öffentlichen Dienst

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Erfurt (dpa) Kita-Erzieherinnen im öffentlichen Dienst muss nach einem Urteil die während befristeter Arbeitsverträge gesammelte Berufserfahrung bei der Einstufung anerkannt werden. Dabei darf es mit demselben Arbeitgeber jedoch nur zu einer maximalen Unterbrechung von sechs Monaten zwischen den einzelnen Beschäftigungsverhältnissen gekommen sein, entschied das Bundesarbeitsgericht Ende letzter Woche an einem Fall aus Nordrhein-Westfalen.

Berufsjahre erhöhen Entgeltgruppe

Die Richter verwiesen auf das Benachteiligungsverbot (6 AZR 836/16). Die Entscheidung gelte dann, wenn die Wiedereinstellung als Kita-Erzieherin erfolgt - also in einer gleichwertigen oder gleichartigen Tätigkeit.

Geklagt hatte eine Erzieherin, die im Zeitraum von August 1996 bis Juli 2008 mit kurzen Unterbrechungen über befristete Arbeitsverhältnisse in einer kommunalen Kindertagesstätte beschäftigt war. Vor zehn Jahren erhielt sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

Ihr Arbeitgeber erkannte die Berufserfahrung aus den Jahren mit befristeten Verträgen jedoch nicht vollständig an. Strittig war die Eingruppierung in die im Tarifvertrag vorgesehenen Stufen ihrer Entgeltgruppe.


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