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Behinderung: Persönliches Budget selbst verwalten

Eine Behinderung soll kein Hindernis dabei sein, selbstständig zu leben. Dafür gibt es das Persönliche Budget. Wie hoch darf oder muss es sein?

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Ein Mann im Rollstuhl.

© Nicht definiert

Mainz/Berlin (dpa/tmn). Menschen mit Behinderung haben Anrecht auf ein sogenanntes Persönliches Budget. So können sie Leistungen zur Teilhabe selbst einkaufen – etwa, indem sie aus dem Budget Pflege- oder Assistenzkräfte bezahlen. Allerdings müssen sie das Budget nach Möglichkeit selbst verwalten. Das geht aus einem Urteil des Sozialgerichts Mainz (Aktenzeichen: S 1 SO 187/14) hervor, auf das die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist.

Der Fall: Mann mit Behinderung beschäftigte Fallmanagerin

In dem Fall ging es um einen 1987 geborenen Mann. Wegen einer Hirnschädigung ist er seit seiner frühen Kindheit auf Rund-um-die-Uhr-Betreuung angewiesen. Er stritt mit dem Saarland über die Höhe des Persönlichen Budgets: Das Land bewilligte ihm monatlich 7.350 Euro für zwei festangestellte, bei ihm wohnende Pflegekräfte. Der Mann beschäftigte dagegen elf Assistenzkräfte und eine Fallmanagerin, um die Pflegearbeit zu koordinieren – und verlangte dafür bis zu 15.600 Euro pro Monat.

Das Urteil: Assistent ja – Management nein

Das Gericht gab dem Mann Recht, aber nur teilweise. Zwei Pflegekräfte könnten den Bedarf des Mannes nicht decken, so die Richter. Somit würde das vom Land vorgeschlagene Modell keine geringeren Kosten verursachen als die von dem Kläger bevorzugte Variante. Der Mann hat daher Anrecht auf ein Persönliches Budget von monatlich 11.921 Euro.

Die Kosten für das Fallmanagement müsse das Land aber nicht bezahlen, dafür gebe es keine gesetzliche Grundlage. Menschen mit Behinderung müssen das Budget in der Regel selbst verwalten. Sie haben aber Anspruch auf eine zeitlich begrenzte Eingliederungshilfe, um größere Selbstständigkeit zu erlangen.

Weitere Informationen

www.bmas.de
Fragen und Antworten zum Persönlichen Budget

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