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Bei Pflegedienst-Vertrag auf Kündigungsfrist achten

Was tun, wenn der Pflegedienst plötzlich nicht mehr kommt? Kurzfristig Ersatz zu finden ist häufig kompliziert. Das ist zu beachten.

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Seniorin und Frau im mittleren Alter sitzen an einem Tisch und prüfen zusammen Unterlagen.

© Nicht definiert

Düsseldorf (dpa/tmn). Einen Pflegedienst zu finden, ist oft sehr schwer – gerade auf dem Land. Deshalb lohnt es sich beim Aufsetzen eines Vertrags auch, auf die Kündigungsfrist zu achten, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Denn Ersatz zu beschaffen, dauert oft länger als die 14 Tage, die in vielen Verträgen stehen. Besser wären sechs Wochen Kündigungsfrist, raten die Verbraucherschützer.

Doch dies durchzusetzen, sei oft knifflig. Schließlich könnten sich viele Dienste ihre Kunden aussuchen – und Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssten eher froh sein, überhaupt jemanden zu finden.

Ein Pflegedienst darf zwar nicht per sofort kündigen, aber es gibt einen Haken

Selbst wenn im Vertrag gar keine Kündigungsfrist steht, darf ein Pflegedienst zwar nicht von jetzt auf gleich kündigen. Bei solchen Verträgen gilt das sogenannte besondere Vertrauensverhältnis. Ein Pflegedienst muss dem Kunden bei seiner Kündigung also die Möglichkeit geben, erst einen neuen Dienst zu beauftragen.

Bei dieser Regel gibt es aber ein Problem: Wenn sich der Pflegedienst daran hält, wird die Kündigung nicht unwirksam. Stattdessen haben Kunden nur Anspruch auf Schadenersatz – etwa für zusätzliche Kosten für eine spontane stationäre Pflege. Umgekehrt müssen Kunden dagegen keine Klage auf Schadenersatz fürchten: Pflegebedürftige können die Verträge sofort kündigen, ohne an eine Frist gebunden zu sein.


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