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WSI: Mindestlohn liegt auch künftig vor Bürgergeld

Nach Berechnungen des gewerkschaftsnahen Forschungsinstituts haben alleinstehende Vollzeitbeschäftige auch 2024 monatlich über 500 Euro netto mehr im Portemonnaie als Bürgergeld-Empfänger.

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Automontage in einem Mercedes-Werk. Bild: IMAGO / Hans-Günther Oed

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Berlin (dpa) - Beschäftigte, die Vollzeit zum Mindestlohn arbeiten, haben aktuellen Berechnungen zufolge ein deutlich höheres Einkommen als Personen, die Bürgergeld beziehen. Das gelte auch im kommenden Jahr, wenn die von der Bundesregierung geplante Anhebung des Bürgergelds in Kraft getreten ist, wie aus Berechnungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen. So hätten Alleinstehende, die in Vollzeit zum Mindestlohn arbeiten, im Jahr 2024 pro Monat ein um 532 Euro höheres Nettoeinkommen als alleinstehende Bezieher und Bezieherinnen von Bürgergeld. Bei Alleinerziehenden mit einem Kind betrage der Unterschied zwischen 715 und 765 Euro, je nach Alter des Kindes. 

Sozialminister Hubertus Heil (SPD) hatte zuvor angekündigt, dass das Bürgergeld im kommenden Jahr um rund zwölf Prozent erhöht werden soll. Unionsfraktionschef Friedrich Merz und sein Vize Jens Spahn kritisierten das. Diejenigen, die arbeiten, müssten am Ende des Monats mehr Geld in der Tasche haben als diejenigen, die soziale Transferleistungen bekommen, argumentiert Merz.

“Wer den sozialen Zusammenhalt in unserem Land stärken will, sollte nicht gegen das Bürgergeld polemisieren, sondern sich für einen höheren Mindestlohn und mehr Tarifbindung einsetzen”, sagte Bettina Kohlrausch, Wissenschaftliche Direktorin am WSI. “Denn die ist der beste Schutz gegen Armutslöhne.”


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