Ihre-Vorsorge Logo

Betriebsrat darf auch bei Vertrauensarbeitszeit Stundenübersicht fordern

Urteil: Der Arbeitgeber kommt nicht um die Arbeitszeiterfassung herum, auch wenn Vertrauensarbeitszeit vereinbart ist.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Arbeitszeiterfassung Terminal. Bild: IMAGO / Frank Sorge

© Nicht definiert

Frankfurt/Main/München (dpa/tmn). Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber eine Übersicht über geleistete Stunden der Beschäftigten verlangen – auch wenn in dem Unternehmen Vertrauensarbeitszeiten gelten. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts München (Aktenzeichen: 4 TaBV 9/22), auf das der Bund-Verlag verweist.

Das Gericht verhandelte den Fall eines Unternehmens mit rund 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, von denen viele im Außendienst arbeiten. Diese teilen sich dem Bund-Verlag zufolge ihre Arbeitszeit flexibel ein und müssen die geleisteten Stunden nicht beim Arbeitgeber erfassen.

Da der Betriebsrat überprüfen wollte, ob in dem Unternehmen das Arbeitsschutzgesetz eingehalten wird, forderte er beim Arbeitgeber eine Auskunft über die erbrachten Stunden. Das Unternehmen erklärte, über keine Informationen zu Arbeitszeiten zu verfügen und diese dem Betriebsrat somit auch nicht vorlegen zu können.

Arbeitgeber muss für Zeiterfassung sorgen

Da der Betriebsrat seiner Überwachungsaufgabe im Unternehmen nachgehen müsse, könne das Gremium Informationen zu Arbeitszeiten verlangen, urteilte das Gericht. Dazu zählten etwa Angaben zu Arbeitsbeginn und -ende oder geleisteten Stunden an Wochenenden und Feiertagen.

Dass im Falle von Vertrauensarbeitszeiten keine Erfassung nötig sei, sei ein weit verbreiteter Irrglaube, erklärt der Bund-Verlag. Zum Beispiel sei im Arbeitszeitgesetz geregelt, dass Überstunden dokumentiert werden müssen. Der Arbeitgeber müsse dafür sorgen, dass das auch bei Regelungen mit Vertrauensarbeitszeiten eingehalten wird.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Lichtblick beim Wohnungsbau: Erneut wurden mehr Wohnungen in Deutschland bewilligt, seit Jahresanfang steht ein kräftiges Plus. Für Bauherren gibt es allerdings neue Hürden.

Time
2 Minuten

Ein Nebenjob hat in erster Linie meist nichts mit dem Arbeitgeber vom Hauptjob zu tun. Doch das heißt nicht, dass dieser gar kein Mitspracherecht hat.

Time
2 Minuten

Der Arbeitgeber stellt als Firmenwagen ein E-Auto oder ein Plug-in-Hybrid-Fahrzeug zur Verfügung. Aber wie können sich Arbeitnehmer die Ausgaben erstatten lassen, wenn sie auf eigene Kosten laden?

Time
5 Minuten

Workation klingt verlockend, bringt aber viele rechtliche und organisatorische Hürden mit sich. Was Beschäftigte vor und beim mobilen Arbeiten im EU-Ausland beachten müssen.

Time
3 Minuten

Bei Sozialbetrug geht es um kriminelle Machenschaften und viel Geld. Die Bundesregierung hat einen verstärkten Kampf dagegen bereits angekündigt. Nun sollen Taten folgen.

Time
2 Minuten

Die Beschäftigten in Deutschland müssen mehr arbeiten: So heißt es oft. Viele sind dazu bereit – und tun es bereits, ergab eine Umfrage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026