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Betriebsratgründungen sollen erleichtert werden

Vor allem in kleinen Betrieben ist ein Betriebsrat immer noch die Ausnahme. Ein neues Gesetz soll das ändern.

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Hand zeichnet einen Pfeil auf eine Tafel mit der Aufschrift Betriebsrat, Aufsichtsrat, Personalrat, Arbeitnehmervertretung und andere Begriffe.

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Berlin (dpa). Die Gründung von Betriebsräten soll per Gesetz erleichtert werden. Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Reform von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) auf den Weg gebracht. Vorgesehen sind unter anderem ein besserer Kündigungsschutz für Mitarbeiter, die sich für eine Betriebsratsgründung einsetzen und einfachere Regeln für Betriebsratswahlen.

Im Gesetzentwurf heißt es, es sei denkbar, dass Arbeitnehmer besonders in kleinen Betrieben bewusst auf die Gründung eines Betriebsrats verzichteten. Zudem könnten die Formalien des regulären Wahlverfahrens eine Hemmschwelle darstellen. „Andererseits häufen sich Berichte, dass in manchen Betrieben Arbeitgeber mit zum Teil drastischen Mitteln die Gründung von Betriebsräten verhindern“, heißt es weiter. Die Behinderung von Betriebsratswahlen sei kein Einzelfall. Verwiesen wird dabei auf Erhebungen von Gewerkschaften, wonach Arbeitgeber versuchen, Betriebsratswahlen etwa durch Einschüchterung möglicher Kandidaten zu behindern.

Mehr Mitbestimmung und besserer Kündigungsschutz

Konkret geplant ist ein verbesserter Kündigungsschutz für Mitarbeiter, die zu einer Betriebsratswahl einladen. Kündigungsschutz gibt es bisher für die ersten drei Personen, die dazu einladen, künftig sollen es sechs Personen sein. Und auch schon vor einer Einladung, wenn Mitarbeiter über eine Betriebsratswahl nachdenken und diese planen, soll Kündigungsschutz gelten, wenn die Betroffenen eine beglaubigte Erklärung abgeben, dass sie einen Betriebsrat gründen wollen und mit der Vorbereitung beginnen.

Gesenkt werden außerdem die Schwellen zur Aufstellung eines Wahlvorschlags. In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten sollen beispielsweise keine sogenannten Stützunterschriften für Wahlvorschläge mehr nötig sein und in Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten nur noch zwei unterstützende Unterschriften.

Der Gesetzentwurf sieht auch eine Ausweitung der Rechte von Betriebsräten vor: Sie sollen künftig mitbestimmen dürfen, wenn es um die Ausgestaltung mobiler Arbeit im Unternehmen geht.

Heil hatte seinen Entwurf zum Gesetz für ein „Betriebsrätestärkungsgesetz“ im Dezember vorgelegt, das nun in „Betriebsrätemodernisierungsgesetz“ umbenannt wurde.


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