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Bundesagentur: Beschäftigung von Ausländern wird leichter

Die zweite Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes tritt am 1. März in Kraft. Was bedeutet das konkret?

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Gruppe multikultureller Arbeiter in Fabrik macht Pause. Bild: IMAGO / Westend61 / Zeljko Dangubic

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Nürnberg (dpa). Die zweite Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wird nach Einschätzung der Bundesagentur für Arbeit zu deutlichen Erleichterungen bei der Einstellung von Menschen aus dem Nicht-EU-Ausland führen. Unternehmen in Deutschland können in diesem Jahr etwa bis zu 25.000 Kräfte aus Drittstaaten befristet einstellen, etwa um Saisonspitzen abzudecken, teilte die Bundesagentur am Dienstag in Nürnberg mit. Die zweite Stufe des Gesetzes tritt am 1. März in Kraft.

Voraussetzung sei eine Beschäftigung von mindestens 30 Stunden pro Woche, eine tarifgebundene, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und die Übernahme der Reisekosten durch den Arbeitgeber. Ein Studium oder eine Berufsausbildung seien nicht erforderlich. Die Bundesagentur nannte Kräfte für die Gastronomie oder an Flughäfen als Beispiele. Die Höchsteinsatzdauer beträgt acht Monate. Erntehelfer werden den Angaben der Bundesagentur zufolge zu dem Kontingent von 25.000 nicht hinzugerechnet. 

Auch für Ausländer mit Berufserfahrung wird es vom 1. März an nach Einschätzung der Bundesagentur einfacher. Menschen mit Hochschulabschluss oder einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung im Ausland sowie mindestens zweijähriger Berufserfahrung können künftig in Deutschland eine qualifizierte Tätigkeit ausüben. Die Regelung gelte für nicht reglementierte Berufe und auch dann, wenn die Anerkennung in Deutschland noch aussteht. Beispiele für reglementierte Berufe sind etwa Pflegeberufe, Architekten, Beamte oder Mediziner. Die meisten Berufe sind nicht reglementiert.


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