Ihre-Vorsorge Logo

Bundesarbeitsgericht: Betriebszugehörigkeit gilt ab Befristung

Urteil: Ein Arbeitnehmer darf an der betrieblichen Altersvorsoge teilhaben, auch wenn sein Arbeitsverhältnis anfangs befristet war.

Artikel vorlesen

Lesezeit

1 Minuten

Veröffentlicht

Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

© Nicht definiert

Erfurt (dpa). Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechte von zeitweise befristet Beschäftigten auf eine betriebliche Altersversorgung gestärkt. Nach einer Entscheidung von Dienstag ist es bei einer betrieblichen Altersgrenze von 55 Jahren unerheblich, ob sie nur während eines befristeten Arbeitsverhältnisses eingehalten wurde, wenn danach eine Festanstellung folgte.

Maßgeblich ist der Beginn der Betriebszugehörigkeit

Bei der Versorgungsordnung, um die es bei dem Fall aus Niedersachsen ging, sei das Höchstalter bei Beginn der Betriebszugehörigkeit maßgeblich gewesen, erklärte das Gericht. Das gelte unabhängig davon, „ob zunächst ein befristetes Arbeitsverhältnis vorlag, sofern sich eine unbefristete Beschäftigung unmittelbar an das befristete Arbeitsverhältnis anschließt“, entschieden die Richter (3 AZR 433/19). Zudem erklärten sie, dass eine schriftliche Vereinbarung über eine Versorgungszusage in diesem Fall keine echte Anspruchsvoraussetzung gewesen sei.

Im verhandelten Fall gab es eine Regelung, nach der nur die Beschäftigten Anspruch auf eine Altersversorgung haben, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen. Zudem durfte bei Beginn des Arbeitsverhältnisses nicht das 55. Lebensjahr vollendet sein.


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Der Arbeitgeber stellt als Firmenwagen ein E-Auto oder ein Plug-in-Hybrid-Fahrzeug zur Verfügung. Aber wie können sich Arbeitnehmer die Ausgaben erstatten lassen, wenn sie auf eigene Kosten laden?

Time
5 Minuten

Workation klingt verlockend, bringt aber viele rechtliche und organisatorische Hürden mit sich. Was Beschäftigte vor und beim mobilen Arbeiten im EU-Ausland beachten müssen.

Time
3 Minuten

Bei Sozialbetrug geht es um kriminelle Machenschaften und viel Geld. Die Bundesregierung hat einen verstärkten Kampf dagegen bereits angekündigt. Nun sollen Taten folgen.

Time
2 Minuten

Die Beschäftigten in Deutschland müssen mehr arbeiten: So heißt es oft. Viele sind dazu bereit – und tun es bereits, ergab eine Umfrage.

Time
2 Minuten

Ältere sollen weniger lang Arbeitslosengeld beziehen dürfen - das fordern Wirtschaftsverbände und bestimmte Parteien. Doch Forscher fanden heraus - das Finanzproblem würde damit nicht verschwinden.

Time
3 Minuten

Arbeitgeber müssen den Mutterschutz schwangerer Mitarbeiterinnen sicherstellen. Doch was heißt das in der Praxis – und wann ist ein Beschäftigungsverbot sinnvoll?

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026