Ihre-Vorsorge Logo

Bundesfinanzhof hilft Hinterbliebenen in Prozess um Sterbegeld

Viele Menschen wollen ihre Familien mit einer Sterbegeldversicherung vor hohen Kosten einer Trauerfeier schützen. Dieses Geld zählt zum Erbe - doch der Bundesfinanzhof mindert die finanzielle Last.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Friedhof in Stuttgart-Bad Cannstatt. Bild: IMAGO / Arnulf Hettrich

© Nicht definiert

München (dpa). Die Sterbegeldversicherung verstorbener Angehöriger zählt zum steuerpflichtigen Erbe - doch der Bundesfinanzhof mildert die finanzielle Last für trauernde Angehörige. Denn die Erben können die vollständigen Kosten der Beerdigung von der Steuer absetzen, wie das höchste deutsche Finanzgericht entschieden hat.

In dem konkreten Fall hatte eine ältere Dame aus Westfalen eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen, um die Familie nach ihrem Tod vor den hohen Kosten der Trauerfeier zu schützen. Die Versicherungssumme reservierte sie vorsorglich für das Bestattungsinstitut, welches die Trauerfeier durchführen sollte. Nach dem Tod der Frau im Jahr 2019 stellte das Bestattungsinstitut über 11 000 Euro in Rechnung. Die Versicherung übernahm davon knapp 6900 Euro. 

Erben waren Neffe und Nichte der Frau. Deren örtliches Finanzamt entschied, dass die Sterbegeldversicherung zum steuerpflichtigen Erbe zählte. Zugleich wollte die Behörde aber nicht akzeptieren, dass der Neffe und seine Schwester die vollen Kosten der Beerdigung von der Steuer absetzten.

Nach mehrjährigem Streit und einem ersten Urteil des Finanzgerichts Münster gab der II. Senat des BFH in diesem Punkt den Hinterbliebenen Recht: Sie dürfen die Kosten der Trauerfeier für ihre gestorbene Tante in Gänze von der Steuer absetzen. Beendet ist das Verfahren damit aber noch nicht: Der BFH verwies den Fall mit den Maßgaben des II. Senats an das Finanzgericht Münster zurück, welches nun erneut verhandeln muss.


Weitere Artikel

Time
5 Minuten

Der Studienplatz ist da, das WG-Zimmer muss erst noch gefunden werden: In vielen Uni-Städten ist das eine echte Herausforderung. Wie man sie angehen kann – und was bei Zeitdruck hilft.

Time
2 Minuten

Nicht jeder liebt Veränderung. Manchmal hat der Chef Ideen, die Arbeitnehmer nicht begrüßen. Ein Wechsel vom Innen- in den Außendienst zum Beispiel. Darf er das erzwingen?

Time
2 Minuten

Ein Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber kann teuer werden. Wann eine Rechtsschutzversicherung im Job sinnvoll ist und worauf Arbeitnehmer achten sollten.

Time
1 Minuten

Trotz eines Rückgangs bei Insolvenzen im August steigt die Zahl betroffener Arbeitsplätze deutlich. Warum das IWH weiter mit mehr Pleiten rechnet.

Time
2 Minuten

Nach einer Kündigungsschutzklage unter Anrechnung von Resturlaub bleibt eine unwiderrufliche Freistellung unter Umständen wirksam – auch wenn das Arbeitsverhältnis weiterbesteht. Worauf es ankommt.

Time
4 Minuten

Rund 6700 Schülerinnen und Schüler wurden im vergangenen Jahr auf Kompetenzen wie Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften getestet. Im internationalen Vergleich fällt der Negativtrend in Deutschland besonders stark aus.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026