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Darf der Chef regeln, wie schnell ich auf Mails antworten muss?

Arbeitgeber können sich auf ihr Weisungs- oder Direktionsrecht stützen – und ihren Mitarbeitern konkrete Vorgaben machen.

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Hände einer jungen Frau bedienen Maus und Tastatur an einem Notebook. Bild: IMAGO / Panthermedia / Antonio Guillem

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Berlin (dpa/tmn/iv). Führungskräfte dürfen bestimmen, nach welcher Zeit eine E-Mail beantwortet sein muss. „Im Rahmen seines Weisungsrechts kann der Arbeitgeber konkrete Vorgaben machen“, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.

Allerdings müssen diese Vorgaben vom Arbeitnehmer innerhalb der vertraglich geschuldeten Arbeitszeit auch erfüllbar sein. Auch im Homeoffice gäbe es keine grundsätzlichen Besonderheiten gegenüber der Erbringung der Arbeitsleistung beim Arbeitgeber vor Ort.

Was aber, wenn sich gar nicht umsetzen lässt, was sich die Chefin in den Kopf gesetzt hat? Wer merkt, dass sich bestimmte Vorgaben gar nicht einhalten lassen, sollte das dem Arbeitgeber nachweisbar mitteilen, rät der Fachanwalt.

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